AT-OeStA/HHStA UR AUR 13330 Pot von Ottakring, Bergmeister des Klosters St. Clara zu Wien, urteilt, dass diesem Kloster ein Weingarten zu Breitensee im Ameisbach wegen versessenen Berg-, Burg- und Vogtrechtgeldes zugesprochen und eingeantwortet wird., 1378.05.01 (Einzelstück (Aktenstück, Bild, Kar

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/HHStA UR AUR 13330
Titel:Pot von Ottakring, Bergmeister des Klosters St. Clara zu Wien, urteilt, dass diesem Kloster ein Weingarten zu Breitensee im Ameisbach wegen versessenen Berg-, Burg- und Vogtrechtgeldes zugesprochen und eingeantwortet wird.
Entstehungszeitraum:01.05.1378
Stufe:Einzelstück (Aktenstück, Bild, Karte, Urkunde)

Angaben zum Kontext

Provenienz:Rep. 4/2; St. Clara Wien
Archivalienart:Urkunde

Angaben zu Inhalt und Struktur

Regest:Friedrich Pot, Bergmeister des Klarissinnenklosters in Wien, erklärt, dass Ortolf, Kellerer der geistlichen Frauen, in deren Vertretung vor ihm vor offenem Gericht erschienen ist und im Auftrag der geistlichen Frauen um 40 Wiener Pfennig Geld Bergrecht, zwei Wiener Pfennig Witrecht und ein Pfund Wiener Pfennig Burgrecht geklagt hat, die auf dem Dritteljoch Weingarten Ulrich Späts zu Breitensee am Ameisbach liegen und den geistlichen Frauen versessen sind. Ortolf klagte sowohl um die versessenen Rechte als auch um die darauf bereits ergangene Zwispilt; gemäß Landesrecht wurde mittels Fronboten und dem Juden Lesir (Lesiern), dem Judenmesner zu Wien, angeboten, dass Meister Tenichels (Tenichleins) Witwe, die Jüdin aus Wien, mit ihren Briefen, Urkunden und Kundschaften ebenfalls vor dem Bergmeister und vor offenem Gericht erscheinen und ihre Ansprüche, die sie auf den Weingarten hat, darlegen solle. Da aber weder die Jüdin noch jemand anderer vor den Bergmeister und das offene Gericht kam, klagte Ortolf um das versessene Berg-, Wit- und Burgrecht sowie die ergangene Zwispilt; die daraufhin beauftragten Beschauer und Schätzer (umbsetzen und perchgnazzen) Konrad Häklein, Seifried Schaur, Hartmann Pinter und Thomas, Sohn Ludwigs, sagten vor Gericht aus, dass sie den Weingarten beschaut und geschätzt und für weniger wert befunden hatten als die bereits versessenen Rechte und Zwispilt. Nachdem die geistlichen Frauen Friedrich Pot seine Vergütung (recht) gegeben hatten, hat er den Weingarten an die geistlichen Frauen übergeben und sie an die Gewer gesetzt; alle Briefe, Urkunden und Kundschaften bezüglich der Jüdin und deren Erben, denen man den Weingarten angeboten hatte, erklärt er für tot und nichtig. (Brugger/Wiedl)
Aussteller:Pot von Ottakring, Bergmeister des Klosters St. Clara zu Wien
Empfänger/Vertragspartner:Kloster St. Clara Wien
Ort:Wien

Angaben zur Benutzung

Reproduktion vorhanden:Digitale Aufnahme

Angaben zu verwandtem Material

Veröffentlichungen:Brugger/Wiedl, Regesten zur Geschichte der Juden in Österreich im Mittelalter, Bd. 3, S. 157, Nr. 1569.
 

Behältnisse

Anzahl:1
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1408
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=5576874
 

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