Angaben zur Identifikation |
Signatur: | AT-OeStA/HHStA UR AUR *13303 |
Titel: | Genannte Schiedsleute urteilen in der Streitsache zwischen dem Juden Nachim aus Windischgrätz, dessen Bruder Mosche und ihren Frauen und Graf Hermann von Cilli. |
Entstehungszeitraum: | 25.03.1378 |
Frühere Signaturen: | AT-OeStA/HHStA UR AUR 13303 |
Stufe: | Einzelstück (Aktenstück, Bild, Karte, Urkunde) |
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Angaben zum Kontext |
Provenienz: | Rep. 24; Innerösterreich; Hofkammerarchiv |
Archivalienart: | Urkunde |
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Angaben zu Inhalt und Struktur |
Regest: | Der Jude Nachim aus Windischgrätz, sein Bruder Mosche (Musch) und ihre Frauen und Erben erklären, dass sie sich hinsichtlich ihrer Ansprüche an Graf Hermann von Cilli und dessen Erben bezüglich Cholos von Saldenhofen, dessen Frau Elisabeth und deren Erben wegen aller Trostbriefe, Schirmurkunden, Schuldbriefe und anderer, die diesen schaden könnten, dem Schiedsspruch Heinrichs, Pfarrer von Tüffer, und Poppos von Weitenstein sowie der Juden Baruch (Warochen) aus Cilli und Chatschim (Chatschimen) aus Marburg unterwerfen; sollten sie dies nicht tun, sollen sie alle Ansprüche verlieren. Die Schiedsleute erklären, dass Nachim und Mosche Graf Hermann und dessen Erben alle Urkunden Cholos, dessen Frau und deren Erben, die diesen zu Schaden gereichen, aushändigen sollen; eventuelle weitere auf Nachim und Mosche ausgestellte oder von diesen vorgelegte Urkunden Cholos, dessen Frau und deren Erben werden für ungültig eklärt und sollen Nachim und Mosche oder jedem anderen, der sie vorweist, keinen utzen und Hermann und dessen Erben keinen Schaden bringen. (Brugger/Wiedl) |
Aussteller: | Genannte Schiedsleute |
Empfänger/Vertragspartner: | Jude Nachim aus Windischgrätz, dessen Bruder Mosche und ihren Frauen und Graf Hermann von Cilli |
Ort: | Cilli |
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Angaben zur Benutzung |
Reproduktion vorhanden: | Digitale Aufnahme |
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Angaben zu verwandtem Material |
Orginale (Existenz, Aufbewahrungsort): | An das Archiv der Republik Slowenien (ARS) abgetreten. |
Veröffentlichungen: | Brugger/Wiedl, Regesten zur Geschichte der Juden in Österreich im Mittelalter, Bd. 3, S. 253f., Nr. 1563. |
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Weitere Bemerkungen |
Bemerkungen: | Hebräische Beglaubigung: ברוך בר′ יצחק זצל* חוח בלבנון חיים בן החר* חזקי′′ בעם* נחנו חתומי מטה מודיעים לכול רואי כתב זה שבקשנו הנכבדים הכתובי′′ בכתב הארמאי הזה לחתום בחותמים שלהם וברוך וחיים בכתב ידיהם ובחתימתם נלקיים** ולעשות בכל הכתוב לעיל ובחפצינו ובבקשינו נעשה הכל שנ′ל′ מנחם בן החר* חננא]ל[*** זצל משה בן החר* חננא*** ת]הי[ ′ע]רבות[′ב]גנזי[′כ]בוד[′מ]נוחתו[′ * Linie über dem Wort ** Die ersten drei Buchstaben unterstrichen, vermutlich als Durchstreichung des Nun beabsichtigt *** Linie nach unten aus dem Alef, vermutlich für Abkürzung des Lamed Eveline Brugger/Birgit Wiedl, Regesten zur Geschichte der Juden in Österreich 3 254 'Baruch, Sohn des Herrn Izchak, das Andenken des Gerechten zum Segen. Der Dornbusch auf dem Libanon (Demutsfloskel nach 2 Könige 14,9) Chaim, Sohn des Gelehrten (Chawer) Herrn Chiskija, im Paradies sei seine Ruhe. Wir, die unten Unterzeichnenden, tun jedem kund, der diesen Brief sieht, dass wir die Geehrten, die in diesem aramäischen (= nichtjüdischen, christlichen) Brief geschrieben stehen, gebeten haben, mit ihren Siegeln zu siegeln, und Baruch und Chaim mit ihrer Handschrift und ihrer Unterschrift, um alles zu halten und auszuführen, was oben geschrieben steht, und auf unseren Wunsch und unsere Bitten wurde alles ausgeführt, was oben erwähnt ist. Menachem, Sohn des Gelehrten (Chawer) Herrn Chanane[l], das Andenken des Gerechten zum Segen. Mosche, Sohn des Gelehrten (Chawer) Herrn Chanane[l], seine Ruhe sei geehrt in den angenehmen Schatzkammern (genisot) |
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Verwandte Verzeichnungseinheiten |
Verwandte Verzeichnungseinheiten: | keine |
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Benutzung |
Schutzfristende: | 31.12.1408 |
Erforderliche Bewilligung: | Keine |
Physische Benützbarkeit: | Uneingeschränkt |
Zugänglichkeit: | Öffentlich |
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URL für diese Verz.-Einheit |
URL: | https://archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=5576847 |
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