Angaben zur Identifikation |
Signatur: | AT-OeStA/AdR ZNsZ Opol |
Titel: | Ordnungspolizei |
Entstehungszeitraum: | 1938 - 1940 |
Stufe: | Bestand |
Frühere Signaturen: | 04R010/1 |
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Angaben zum Umfang |
Anzahl: | 179 |
Archivalienart: | Akten und Geschäftsbücher |
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Angaben zum Kontext |
Aktenbildner-/Provenienzname: | Reichsstatthalter in Österreich, Inspektor der Ordnungspolizei 1938; Ministerium für innere und kulturelle Angelegenheiten, Abteilung III 1938-1939; Reichskommissar für die Wiedervereinigung Österreichs mit dem Deutschen Reich, Abteilung I 1939-1940 |
Verwaltungsgeschichte: | Alle Polizeiangelegenheiten oblagen bis März 1938 der Generaldirektion für die öffentliche Sicherheit im Bundeskanzleramt. Nach dem Anschluss bis zur Einrichtung eines Innenministeriums war ein Staatssekretär für das Sicherheitswesen, der höheren SS und Polizeiführer, der dem Reichsstatthalter unterstand, eingesetzt worden.
Die Dienststelle des Staatssekretärs gliederte sich in das persönliche Büro (Hauptbüro), in die Gruppe I Ordnungspolizei und in die Gruppe II Sicherheitspolizei. Die Leitung dieser Gruppen übernahmen Inspekteure, die der Höheren SS unterstanden.
Dem Inspektor der Ordnungspolizei (Verwaltungs-, Schutz-, Gemeinde- und Feuerschutzpolizei, Gendarmerie, die motorisierte Gendarmerie und die Technische Nothilfe) unterstanden das Kommandoamt und das Amt für Verwaltung und Recht.
Aufgrund der Kundmachung vom 14. Juni 1938 (GBl. für Österreich Nr. 174/1938) wurde das Polizeiwesen als Abteilung III in das Ministerium für innere und kulturelle Angelegenheiten eingegliedert. Die Gruppe Ordnungspolizei teilte sich fortan in das Amt für Verwaltung und Recht mit den Agenden der ehemaligen Abteilungen GD/1, GD/2, GD/3 und GD/5, in das Kommandoamt und das Hauptbüro.
Eine erneute Änderung trat durch das Gesetz über den Aufbau der Verwaltung in der Ostmark (Ostmarkgesetz) vom 14. April 1939 (RGBl. I, S. 777/1939) ein. Demnach wurden ab 1. Juli 1939 jene Agenden von der Zuständigkeit der österreichischen Landesregierung, die nicht von den obersten Reichsbehörden übernommen wurden, auf die Reichsgaue übertragen. Demgemäß wurden die von der bisherigen Abteilung III des Ministeriums für innere und kulturelle Angelegenheiten bearbeiteten Polizeiangelegenheiten dem Reichskommissar für die Wiedervereinigung Österreichs mit dem Deutschen Reich bis zur Einsetzung eines Reichsstatthalters für Wien übergeben. Die abgeschlossenen Akten der Abteilung III wurden der Polizeidirektion Wien abgegeben.
Hierauf wurden in der Polizeidirektion Wien zwei Abteilungen geschaffen, die Abteilung I , bisher Ministerium für innere und kulturelle Angelegenheiten, und die Abteilung II, die bisherige Angelegenheiten des Magistrates Wien bearbeitete.
In der Abteilung I wurde ein Generalpolizeireferat mit der Aktenbezeichnung "I-Pol" und den Subbezeichnungen "Allg." (wirtschaftliche Angelegenheiten), "PersI" (reine Personalangelegenheiten) und "PersII" (Besoldungsangelegenheiten) errichtet. Weitere Änderungen der Betreffsbezeichnungen wurden im September 1939 und im März 1940 durchgeführt.
Bis zu diesem Zeitpunkt reichte der kontinuierliche Übergang der Polizeiverwaltung dieses Aktenbestandes, der in der Reichsstatthalterei Wien fortgesetzt wurde. |
Archivierungsgeschichte: | Das Aktenmaterial dürfte bereits nach Auflösung der Dienststelle, ähnlich wie bei den übrigen Abteilungen des Reichsstatthalters in Österreich und des Ministeriums für innere und kulturelle Angelegenheiten, dem Reichsarchiv, Abteilung Staatsarchiv des Innern und der Justiz übergeben worden sein. Ebenso wie die anderen Nachfolgebehörden des ehemaligen Bundeskanzleramtes wurde es mit diesem zu einem großen Bestand vereinigt. 1987 gelangte der Bestand aus dem Allgemeinen Verwaltungsarchiv in das Archiv der Republik. |
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Angaben zu Inhalt und Struktur |
Inhalt: | Dienststrafsachen; Feuerwehrwesen; Justiz und Rechtsangelegenheiten; Kompetenzfragen; Personalia; Polizeiangelegenheiten; Technische Nothilfe; Unterkünfte; Vereins- und Versammlungsrecht |
Ordnung und Klassifikation: | Akten sind nach dem Provenienzprinzip geordnet.
Der Bestand gliedert sich generell in die Übergangsregistratur der GD/1 und GD/2 des Inspektors der Ordnungspolizei, weiters in die des Amtes für Verwaltung und Recht und die des Hauptbüros. Die Akten des Kommandoamtes fehlen. Des Weiteren sind Akten des Generalpolizeireferates und der alphabetischen Reihe, Personalakten mit Vorzahlen, und diverse Sammelablagen vorhanden. Bei diesem Aktenbestand handelt es sich jedoch nicht um Geschäftsfälle der Sicherheitspolizei (Kripo, Gestapo). |
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Angaben zur Benutzung |
Zugangsbestimmungen: | Der Bestand ist gemäß Bundesarchivgesetz (BGBl. I/162/1999) in Zusammenhang mit der Benutzerordnung des Österreichischen Staatsarchivs in der jeweils gültigen Fassung zugänglich. |
Sprache: | Deutsch |
Findhilfsmittel: | Findbehelfe, wie Indizes, Protokolle und Fremdnummernbücher sind in Kartons abgelegt. |
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Angaben zu verwandtem Material |
Verwandtes Material: | Bestand Reichsstatthalter Wien, Ia Pol und Ia SPol (1940 bis 1945) |
Veröffentlichungen: | Wilhelm, Friedrich: Die Polizei im NS-Staat. Die Geschichte ihrer Organisation im Überblick. 2. Aufl., Paderborn 1999. |
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Verwandte Verzeichnungseinheiten |
Verwandte Verzeichnungseinheiten: | keine |
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Benutzung |
Schutzfristende: | 31.12.1970 |
Erforderliche Bewilligung: | Keine |
Physische Benützbarkeit: | Uneingeschränkt |
Zugänglichkeit: | Öffentlich |
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URL für diese Verz.-Einheit |
URL: | https://archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=5574 |
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