Angaben zur Identifikation |
Signatur: | AT-OeStA/AdR BKA BKA2Rep AAR |
Titel: | Allgemeine Aktenreihe |
Entstehungszeitraum: | 1945 - 1999 |
Stufe: | Teilbestand |
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Angaben zum Umfang |
Archivalienart: | Akten |
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Angaben zum Kontext |
Aktenbildner-/Provenienzname: | Bundeskanzleramt |
Verwaltungsgeschichte: | Dieser Teilbestand entspricht grundsätzlich der Sektion II, in welcher ab 1945 die Aufgaben der Zentralen Personalverwaltung des Bundes, des Verfassungsdienstes und temporär die Nachsichtsgesuche in der Abteilung 2N und die Verbindungsstelle zum Alliierten Rat wahrgenommen wurden. In der Registratur erfolgte ab dem Jahr 1970 die gesonderte Ablage der Akten des Verfassungsdienstes, welcher auf Grund seiner großen Aufgabenstellung dann als Sektion V eingerichtet wurde.
Die Zentrale Personalverwaltung des Bundes wurde dann in der Sektion II bis zum Jahr 1997 weiter geführt. Dann wurde diese dem Bundesministerium für Finanzen unterstellt und verblieb dort bis zum Jahr 2000. Nach einer neuerlichen Neuordnung der Aufgabengebiete wurde diese dem Bundesministerium für öffentliche Leistung und Sport zugeordnet, wo sie bis zum Februar 2003 verblieb. In Folge einer Neuregelung kam dann die Zentrale Personalverwaltung des Bundes als Sektion III, Öffentlicher Dienst und Verwaltungsreform, wieder zum Bundeskanzleramt.
Um die Kontinuität zu wahren, da das Archiv sich nach langfristigen Behördenstrukturen orientiert, verblieb die Zentrale Personalverwaltung des Bundes zur Gänze im Bestandsbereich des Bundeskanzleramtes. |
Archivierungsgeschichte: | Die ersten Akten des Präsidiums wurden dem, im Jahr 1984 neu gegründeten, Archiv der Republik übergeben, weitere Abgaben werden sukzessive fortgesetzt. |
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Angaben zu Inhalt und Struktur |
Inhalt: | Aktenreihe der Sektion II; Zentrale Personalverwaltung des Bundes; Verfassungsdienst, Sektion V; Nachsichtsgesuche, Abteilung 2N; Verbindungsstelle zum Alliierten Rat |
Bewertung und Kassation: | Die Akten, die bis zum Jahr 2002 dem Österreichischen Staatsarchiv übergeben wurden, unterlagen keiner geregelten Kassation. Durch das Bundesarchivgesetz vom 17. August 1999 (BGBl. Nr. 162/1999) und der Verordnung der Bundesregierung über nicht archivwürdiges Schriftgut des Bundes (BGBl. Nr. 366/2002) wurde die Skartierung neu geregelt. |
Ordnung und Klassifikation: | Entsprechend dem Registraturprinzip des Bundeskanzleramtes. Bis 1973 erfolgte die betreffsmäßige Ablage in der Registratur nach Signaturen. Nach erfolgter Kanzleireform wurde der Betreff Teil der Geschäftszahl, die frühere Aktennummer wurde zur Ordnungszahl, welche in der Geschäftszahl eingebunden ist. Die Ablage der Akten erfolgte hierauf nach dem Aktenplan. |
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Angaben zur Benutzung |
Zugangsbestimmungen: | Der Bestand ist gemäß Bundesarchivgesetz (BGBl. I/162/1999) in Zusammenhang mit der Benutzerordnung des Österreichischen Staatsarchivs in der jeweils gültigen Fassung zugänglich. |
Sprache: | Deutsch |
Findhilfsmittel: | Indizes; Karteien; Protokolle |
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Weitere Bemerkungen |
Bemerkungen: | Auf Grund eines Wassereinbruches in der Lagerstelle des Bundeskanzleramtes, welche sich im Keller des Haupthauses befindet, wurde der Großteil der Akten der Jahrgänge 1952 bis 1954, 1956 und 1957, 1959 bis 1969, 1971 bis 1973 stark durchnässt. Unerfreulicherweise musste auch festgestellt werden, dass ein Teil der Akten zerstört war, weshalb diese bei den Aufräumungsarbeiten gleich entsorgt wurden. Durch die rasch eingeleitenden Reparaturarbeiten mussten die restlichen nassen Akten aus der Lagerstelle entfernt werden, weshalb sie im Dachgeschoss zwischengelagert wurden. Dort kam es leider zu einer Schimmelbildung auf den Akten.
Die Akten wurden dann darauf dem Archiv der Republik übergeben. Nach einer Grobordnung und der Entfernung der gröbsten Verschmutzungen wurden die Akten begast, um eine weitere Schimmelbildung zu verhüten. Danach erfolgte eine weitere Reinigung und Ordnung der Akten, worauf diese in Kartons eingelegt werden konnten.
Laut einem Gutachten soll von diesen Akten keine Gefahr für den Benutzer bestehen. Leider sind diese Akten augenscheinlich kontaminiert und zum Teil noch verschmutzt. Im Falle eines Bedarfes für die Benutzung sollte der Forschende über den Umstand informiert werden. |
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Verwandte Verzeichnungseinheiten |
Verwandte Verzeichnungseinheiten: | keine |
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Benutzung |
Schutzfristende: | 31.12.2029 |
Erforderliche Bewilligung: | Keine |
Physische Benützbarkeit: | Uneingeschränkt |
Zugänglichkeit: | Öffentlich |
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URL für diese Verz.-Einheit |
URL: | https://archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=5551 |
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