AT-OeStA/AdR BKA BKA2Rep Bundeskanzleramt 2. Republik, 1945 - 2003 (Bestand)

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/AdR BKA BKA2Rep
Titel:Bundeskanzleramt 2. Republik
Entstehungszeitraum:1945 - 2003
Stufe:Bestand

Angaben zum Umfang

Archivalienart:Akten

Angaben zum Kontext

Aktenbildner-/Provenienzname:Staatskanzlei 1945; Bundeskanzleramt 1945-2003
Verwaltungsgeschichte:Aufgrund der Proklamation über die Selbständigkeit Österreichs (StGBl. Nr. 1/1945) und der Kundmachung über die Einsetzung einer provisorischen Staatsregierung, sowie der Regierungserklärung vom 27. April 1945 (StGBl. Nr. 2/1945, verlautbart am 1. Mai 1945), wurde eine provisorische Staatsregierung unter Leitung des Staatskanzlers eingerichtet. Weitere Grundlage war das Verfassungs-Überleitungsgesetz (StGBl. Nr. 4/1945) und die vorläufige Verfassung vom 1. Mai 1945 (StGBl. Nr. 5/1945).

Die Staatsregierung wurde analog zu 1918 unter Vorsitz des Staatskanzlers Dr. Karl Renner eingesetzt. Die Kanzleigeschäfte übernahm die schon Ende April neusituierte Staatskanzlei und am 30. April 1945 (AdR, BKA/Präs, Zl. 4.150/1945) begrüßte offiziell der Staatskanzlers Dr. Karl Renner die dort anwesenden Beamten.

Die Wiedererrichtung der Staatskanzlei/Bundeskanzleramt mit Stand 1938 wurde dann mit dem Behördenüberleitungsgesetz vom 20. Juli 1945 (StGBl. Nr. 94/1945) geregelt. Änderungen bezogen sich u.a. auf die Ressortaufteilung der Bereiche Inneres und Justiz, deren Aufgabenbereiche in selbständigen Staatsämtern wahrgenommen wurden. Nur der Aufgabenbereich des Außenministeriums blieb bis in das Jahr 1959 als Sektion IV im Bundeskanzleramt. Auf Grund des Nationalratsbeschlusses vom 22. Juli 1959 wurde zur Besorgung der Geschäfte der obersten Bundesverwaltung auf dem Gebiete der auswärtigen Angelegenheiten das Bundesministerium für Auswärtige Angelegenheiten errichtet (BGBl. Nr. 172/1959).
Archivierungsgeschichte:Die ersten Akten des Bundeskanzleramtes wurden dem im Jahr 1984 neu gegründeten Archiv der Republik übergeben, weitere Abgaben werden sukzessive bis heute fortgesetzt.

Angaben zu Inhalt und Struktur

Inhalt:Präsidium; Allgemeine Aktenreihe; Bundespressedienst; Sonderlegungen; Nachgeordnete Dienststellen
Bewertung und Kassation:Die Akten, die bis zum Jahr 2002 dem Österreichischen Staatsarchiv übergeben wurden, unterlagen keiner geregelten Kassation. Durch das Bundesarchivgesetz vom 17. August 1999 (BGBl. Nr. 162/1999) und der Verordnung der Bundesregierung über nicht archivwürdiges Schriftgut des Bundes (BGBl. Nr. 366/2002) wurde die Skartierung neugeregelt.
Ordnung und Klassifikation:Der Bestand des Bundeskanzleramtes der Zweiten Republik ist in die Teilbestände des Präsidiums, der Allgemeinen Aktenreihe, des Bundespressedienstes, der Sonderlegungen und der nachgeordneten Dienststellen gegliedert. Die weitere Unterteilung erfolgte in Serien und Unterserien.

Das Präsidium des Bundeskanzleramtes entspricht der Sektion I.

Die Allgemeine Aktenreihe umfasst generell die Zentrale Personalverwaltung des Bundes und den Verfassungsdienst.

Der Bundespressedienst bildete die Sektion III im Bundeskanzleramt.

Im Bestand Sonderlegungen ist das Schriftgut von Kommissionen und die Korrespondenz von Büros zusammengefasst. Die Ablage erfolgte außerhalb des normalen Registratursystems des Bundeskanzleramtes.

Der Teilbestand der nachgeordneten Dienststellen des Bundeskanzleramtes umfasst nur die Akten des Liquidators, der Generaldirektion des Österreichischen Staatsarchivs und die des Österreichischen Statistischen Zentralamtes. Die Archivalien der anderen Dienststellen sind bis dato nicht dem Archiv übergeben worden.

Angaben zur Benutzung

Zugangsbestimmungen:Der Bestand ist gemäß Bundesarchivgesetz (BGBl. I/162/1999) in Zusammenhang mit der Benutzerordnung des Österreichischen Staatsarchivs in der jeweils gültigen Fassung zugänglich.
Sprache:Deutsch
Findmittel-Datei:

Angaben zu verwandtem Material

Veröffentlichungen:Weissensteiner, Friedrich und Erika Weinzierl (Hg): Die österreichischen Bundeskanzler. Leben und Werk, Wien 1983
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.2033
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=5542
 

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