AT-OeStA/HHStA UR AUR 13271 Der Jude Mosche und seine Frau Pündel einigen sich mit Hugo von Duino und Hartneid von Weißenegg gütlich über alle Geldschulden., 1378.02.03 (Einzelstück (Aktenstück, Bild, Karte, Urkunde))

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/HHStA UR AUR 13271
Titel:Der Jude Mosche und seine Frau Pündel einigen sich mit Hugo von Duino und Hartneid von Weißenegg gütlich über alle Geldschulden.
Entstehungszeitraum:03.02.1378
Stufe:Einzelstück (Aktenstück, Bild, Karte, Urkunde)

Angaben zum Kontext

Provenienz:Rep. 24; Innerösterreich; Hofkammerarchiv
Archivalienart:Urkunde

Angaben zu Inhalt und Struktur

Regest:Der Jude Mosche (Muesch), Enkel Isserleins (Izzerleins) aus Marburg, seine Frau Pündel (Puendel) und ihre Erben erklären, dass sie sich mit Hugo von Duino und Hartnid von Weißenegg und deren Erben um alle Geldschuld und zuespruech, die diesen ihnen, ihren Erben und ihrem Großvater Isserlein aus Marburg aufgrund von Schulden oder Bürgschaften schuldig waren, gütlich geeinigt haben. Sie sprechen Hugo von Duino und Hartnid von Weißenegg sowie deren Erben von allen Schulden ledig und erklären, keine weiteren Forderungen und Ansprüche an diese zu haben. Sollten weitere Urkunden jeglicher Art (es waeren gelt brief, czeug brif, juden brief oder chriesten brief) auftauchen, sei es von ihnen oder ihren Erben oder auch von ihrem Großvater Isserlein aus Marburg und dessen Familie (den seinen), die Hugo, Hartnid oder deren Erben schaden würden, so sollen diese ungültig sein. (Brugger/Wiedl)
Aussteller:Jude Mosche und seine Frau Pündel
Empfänger/Vertragspartner:Hugo von Duino und Hartneid von Weißenegg
Ort:Wien

Angaben zur Benutzung

Reproduktion vorhanden:Digitale Aufnahme

Angaben zu verwandtem Material

Veröffentlichungen:Brugger/Wiedl, Regesten zur Geschichte der Juden in Österreich im Mittelalter, Bd. 3, S. 249, Nr. 1556.

Weitere Bemerkungen

Bemerkungen:Hebräische Beglaubigung (datiert 1378 Februar 4):
אני החתום מטה מודיע לכל רואי כתבי זה שכל הכתוב לעיל בכתב זה שהוא רצוני וחפצי ובקשתי ועל זה
נתתי לו לשר הנ′ל כתבי זה חתום בחתימתי ובחתימת הרב להיות בידו לזכות ולראיה ממני ומכל יורשי
לקיים את כל הכתוב לעיל בכתב זה את כל הקיומים לקיים וזה הכתב ניתן היום ביום ה′′ בששה ימים לירח
אדר הראשון שנת ק ח′ל′ ′ לאלף הששי
ר′משה ב ′ ל′צ′יעקב ז ′
אמ′ החותמ′ פסח בר′ פלטי]אל[* כץ** בגרימש**
* Zeichen unklar, vermutlich Alef und Abkürzung
** Linie über dem Wort
'Ich, der unten Unterzeichnende, tue jedem, der diesen meinen Brief liest, kund, dass
alles, was in diesem Brief geschrieben steht, dass dies mein Wille, mein Begehren und
meine Bitte ist, und darüber habe ich ihm, dem oben erwähnten Fürsten, diesen meinen
Brief gegeben, unterschrieben mit meiner Unterschrift und mit der Unterschrift des
Rabbiners, damit er in seiner Hand sei zum Recht und zum Beweis von mir und von allen
meinen Erben, alles zu halten, was oben in diesem Brief geschrieben steht, alle rechtlichen Vereinbarungen zu halten. Und dieser Brief wurde heute, am Donnerstag, am 6.
Tag des Monats Adar 1 im Jahr 138 im 6. Jahrtausend gegeben.
Mosche, Sohn des Herrn Jakob, das Andenken des Gerechten zum Segen.
Die Unterschrift ist echt (wörtlich: die Wahrheit unterschreibt), Pessach, Sohn des Herrn
Paltiel Kaz (Abkürzung für hebr. Kohen Zedek = gerechter Priester) von "Grems" [?
möglicherweise zwei Worte oder Abkürzungen].' (
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1408
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=5533414
 

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