Angaben zur Identifikation |
Signatur: | AT-OeStA/AdR MRang MR 1. Rep KRP |
Titel: | Kabinettsratsprotokolle |
Entstehungszeitraum: | 1918 - 1920 |
Stufe: | Teilbestand |
Frühere Signaturen: | 0R102/1 |
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Angaben zum Umfang |
Archivalienart: | Akten und Geschäftsbücher |
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Angaben zum Kontext |
Aktenbildner-/Provenienzname: | Kabinettsrat |
Verwaltungsgeschichte: | Aufgrund des Staatsgesetzes Nr. 1 vom 30. Oktober 1918 der provisorischen Verfassungsurkunde Deutschösterreichs wurden Staatsämter eingerichtet, zu deren Leitung vom Staatsrat Staatssekretäre bestellt wurden. Der ebenfalls bestellte Staatskanzler bildete mit den Staatssekretären die Staatsregierung. Diese trat unter Vorsitz des Staatskanzlers zu Kabinettsratssitzungen zusammen, analog zu den späteren Ministerratssitzungen. Das Kabinett hatte vorerst nur eine eingeschränkte Regierungs- und Verwaltungsgewalt, da der Staatsrat die generelle Regierungs- und Vollzugsgewalt innehatte. Die Frage der Kompetenzen und des Wirkungskreises war nur vage bestimmt.
Durch das Gesetz über die Staats- und Regierungsform Deutschösterreichs vom 12. November 1918 (StGBl. Nr. 5/1918, Art. 4) waren alle k. u. k. und k.k. Ministerien aufgelöst worden, wobei alle Agenden ohne Rechtsnachfolge auf die Staatsämter übergingen.
Im Gesetz vom 19. Dezember 1918 (StGBl. Nr. 139/1818) "über die grundlegenden Einrichtungen der Staatsgewalt" wurden dann die Aufgabenbereiche der Regierungs- und Vollzugsgewalt des Staatsrates betreffend das Staatsratsdirektorium, den Staatsrat, die Staatsregierung und das Kabinett, den Staatskanzler und den Staatsnotar novelliert und konkretisiert. Durch den § 11 wurde die Position des Staatskanzlers verbessert.
Durch die Aufhebung des Staatsrates mit Gesetz vom 14. März 1919 (StGBl. Nr. 180/1919) gingen die Geschäfte auf die Staatsregierung (Kabinett) über, soweit es gesetzlich nicht anders bestimmt wurde. Die Funktion des Vizekanzlers, der den Staatskanzler bei dessen Abwesenheit zu vertreten hatte, war am 14. Mai 1919 (StGBl. Nr. 267/1919) als Zusatz des Art. 11 des Gesetzes vom 14. März 1919 von der Nationalversammlung beschlossen worden.
Aufgrund der Durchführung des Staatsvertrages von St. Germain, mit dem Gesetz vom 21. Oktober 1919 (StGBl. Nr. 484/1919), wurde u. a. die Bezeichnung der Republik von "Deutschösterreich" in "Österreich" umbenannt.
Am 1. Oktober 1920 (StGBl. Nr. 451/1920) wurde die neue Verfassung betreffend den Übergang zum bundesstaatlichen Prinzip von der Nationalversammlung beschlossen.
Das neue Bundes-Verfassungsgesetz trat am 10. November 1920 (BGBl. Nr. 1/1920) in Kraft. Hiermit wurde aus dem Staatskanzler der Bundeskanzler, aus Staatssekretären wurden Bundesminister und aus Staatsämtern Bundesministerien. Die Kabinettsratssitzungen wurden nun unter der Bezeichnung Ministerratssitzungen, beginnend mit der Ministerratssitzung Nr. 1 am 15. November 1920, weitergeführt. |
Archivierungsgeschichte: | Der Bestand wurde nach dem Anschluss an das Deutsche Reich im Jahr 1938 im Zuge der Erfassung des Aktenmaterials im Bundeskanzleramt im Tresor aufgefunden und aufgrund einer Verfügung der Abteilung III des Ministeriums für innere und kulturelle Angelegenheiten als "Schutzmaßnahme für die Registraturen der ehemaligen Bundesministerien" dem Reichsarchiv Wien (Staatsarchiv des Innern und der Justiz) übergeben. Aus diesem Archiv wurde 1945 das Allgemeine Verwaltungsarchiv, eine Abteilung des Österreichischen Staatsarchivs. Im Zuge der Übersiedlung in den zentralen Neubau im Jahr 1988 wurde der Bestand vom Archiv der Republik übernommen. |
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Angaben zu Inhalt und Struktur |
Inhalt: | Der Kabinettsrat hatte in der Zeit vom 31. Oktober 1918 bis 14. März 1919 eine begrenzte Ressorttätigkeit, da im Staatsrat die wesentlichen Fragen erörtert wurden. Nach Auflösung von diesem, nach den Wahlen im Februar 1919, wurden ab 14. März 1919 auf Grund der Regierungstätigkeit und obersten Verwaltungsgewalt die Agenden des Kabinettrates erweitert. Beglaubigung der Kabinettsratsprotokolle; eingeschränkte, auf die Ressorts bezogene Verordnungs- und Verfügungsgewalt; allgemeine Ressortverfügungen; Erlass von Verordnungen; Erörterung von Gesetzvorlagen; Personalanträge; Ressortverwaltung
Regierungstätigkeit (Regierungs- und oberste Verwaltungsgewalt) ab dem 14. März 1919 bis zum 9. November 1920: Beratung von Vorlagen für die Nationalversammlung; Erlass von Vollzugsanweisungen; Genehmigung von Gesetzentwürfen zur Vorlage in der Nationalversammlung; Genehmigung von Landtags- und Landesratsbeschlüssen; Genehmigung von Vertragsentwürfen zur Vorlage in der Nationalversammlung |
Ordnung und Klassifikation: | Die Arbeitssitzungen, als Kabinettsratssitzungen bezeichnet, wurden protokolliert und fortlaufend nummeriert. Die Kabinettsratsprotokolle wurden vom Kabinettsratsdienst in der Staatskanzlei geführt. Die Beschlüsse der Sitzungen wurden hektographiert den einzelnen Mitgliedern des Kabinetts übermittelt. Kabinettsratsprotokolle galten als streng vertraulich und mussten deshalb dementsprechend verwahrt werden. |
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Angaben zur Benutzung |
Zugangsbestimmungen: | Der Bestand ist gemäß Bundesarchivgesetz (BGBl. I/162/1999) in Zusammenhang mit der Benutzerordnung des Österreichischen Staatsarchivs in der jeweils gültigen Fassung zugänglich. Die Ausgabe erfolgt nur im Karton. Einzelprotokolle werden nicht mehr ausgehoben. |
Sprache: | Deutsch |
Findhilfsmittel: | Der Zugang geschieht mittels Index und die Bestellung erfolgt nach der Nummer oder dem Datum des Protokolles. Vorhanden sind ein Index, ein chronologisches Inhaltsverzeichnis mit den Sitzungspunkten, vier Bände mit den Beschlussprotokollen der 236 Sitzungen und ein Aufstellungsverzeichnis. |
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Weitere Bemerkungen |
Bemerkungen: | Der Bestand ist in 30 Kartons abgelegt. |
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Verwandte Verzeichnungseinheiten |
Verwandte Verzeichnungseinheiten: | keine |
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Benutzung |
Schutzfristende: | 31.12.1950 |
Erforderliche Bewilligung: | Keine |
Physische Benützbarkeit: | Uneingeschränkt |
Zugänglichkeit: | Öffentlich |
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URL für diese Verz.-Einheit |
URL: | https://archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=5465 |
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