Angaben zur Identifikation |
Signatur: | AT-OeStA/HHStA MdÄ PA I 471-1-XXIX-30 |
Titel: | Weisung nach London und Berlin |
Entstehungszeitraum: | 07.08.1890 |
Stufe: | Einzelstück (Aktenstück, Bild, Karte, Urkunde) |
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Angaben zu Inhalt und Struktur |
Inhalt: | Auf Grund des Briefes des italienischen Botschafters Graf Nigra vom 3. August erwiderte Graf Kalnoky demselben, dass er keine Anhaltspunkte hätte, die Befürchtung Crispis für begründet zu halten; die politische Lage Frankreichs erlaube es nicht, wegen Tunis oder Tripolis den Frieden zu gefährden; in Fragen der afrikanischen Küste stehe Österreich-Ungarn nicht in erster Linie, wäre aber bereit sich jeder diplomatischen Aktion anzuschließen, welche England und Deutschland mit oder zu Gunsten Italiens wegen französischer Bedrohung des status quo im Mittelmeer für notwendig halten sollten; Präzisierung des Standpunktes in der tunesischen Frage im Hinblick auf die Interessen im Osten, welche es ausschließen, dass sich Österreich-Ungarn wegen Tunis oder Tripolis materiell an einer Aktion beteilige; man hätte nichts dagegen, wenn Frankreich in Tunis ein Protektorat ausübe oder das Land annektiert, oder wenn Italien die gleiche Stellung in Tripolis einnehme; eine Besitzergreifung von Tripolis sei aber eine heikle Frage, weil sie eine bedenkliche Wirkung auf den Sultan und den österreichisch-ungarischen Einfluss in Konstantinopel haben könnte. |
Sprache: | Deutsch |
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Angaben zum Umfang |
Umfang: | Fol. 102-107 |
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Angaben zur Benutzung |
Reproduktion vorhanden: | Nicht vorhanden |
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Verwandte Verzeichnungseinheiten |
Verwandte Verzeichnungseinheiten: | keine |
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Benutzung |
Schutzfristende: | 31.12.1920 |
Erforderliche Bewilligung: | Keine |
Physische Benützbarkeit: | Uneingeschränkt |
Zugänglichkeit: | Öffentlich |
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URL für diese Verz.-Einheit |
URL: | https://archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=5434627 |
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