AT-OeStA/HHStA UR AUR 12272 Spruchbrief von Rudolf von Liechtenstein über die hinterlassenen Schulden des Engel Guntzel, Bürger von Murau, an den Juden Häslein., 1372.01.22 (Einzelstück (Aktenstück, Bild, Karte, Urkunde))

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/HHStA UR AUR 12272
Titel:Spruchbrief von Rudolf von Liechtenstein über die hinterlassenen Schulden des Engel Guntzel, Bürger von Murau, an den Juden Häslein.
Entstehungszeitraum:22.01.1372
Stufe:Einzelstück (Aktenstück, Bild, Karte, Urkunde)

Angaben zum Kontext

Provenienz:Rep. 3;
Archivalienart:Urkunde

Angaben zu Inhalt und Struktur

Regest:Rudolf Otto von Liechtenstein[-Murau], Marschall in Kärnten und Kämmerer in Steier, erklärt, dass er die Schulden, die der Murauer Bürger Engel Guntzel dessen Kindern Hänslein und Kaspar bei dem Juden Häslein (Heslein) aus Friesach, dessen Sohn Merchel (Merchlein) und allen deren Erben hinterlassen hat, geregelt hat. Die Juden haben von Engel Guntzel und dessen Kindern folgende Schuldurkunden: über 100 Gulden, die Engel und dessen Erben für Gilg Walch aus Florenz zahlen sollen, über 16 Pfund Wiener Pfennig von Engel selbst, über 22 Gulden für dessen Bruder Snoed sowie über je 63 und 20 Gulden von Engel selbst. Merchel hat folgende Urkunden von Engel: über 26 Gulden, die Engel, dessen Bruder Snoed und deren Erben für Christian Töderl zahlen sollen, über 11 Pfund Wiener Pfennig von Engel und Örtel Weiss aus Aussee sowie über je 106 und 23 Gulden von Andreas Pözz und Engel. Angesichts der Schwierigkeiten (gepresten) der Kinder hat Merchel die Urkunden an Rudolf Otto auf dessen Veranlassung und Fritz Sonnberger als Vertreter der Kinder übergeben; Rudolf Otto entschied folgendermaßen: Die Kinder Engel Guntzels sollen Merchel und dessen Erben 300 gewogene Gulden Pfennig für Hauptgut und Schaden geben, wovon je 100 Gulden am kommenden St. Johannstag zu Sonnwend (24. 6.), am St. Michaelstag (29. 9.) und am Sonntag in den zehn Tagen in der Fasten (6. 3. 1373) fällig sind. Der Schuldbrief über 106 Gulden soll, nachdem Andreas Pözz in dem Brief als erster steht, zu je 53 Gulden zwischen Hänslein Pözzel und Engels Kindern aufgeteilt werden, wobei deren 53 Gulden in den 300 Gulden inbegriffen sein sollen. Sobald die Kinder Engels Merchel und dessen Erben die 300 Gulden an den drei Stichtagen zurückbezahlt haben, sollRudolf Otto ihnen oder ihrem Vormund die Schuldbriefe geben; sollten sie Merchel nicht bezahlen, wird Rudolf Otto Merchel die Schuldbriefe wieder aushändigen. (Brugger/Wiedl)
Aussteller:Rudolf von Liechtenstein
Empfänger/Vertragspartner:Erben des Engel Guntzel, Bürger von Murau, und Jude Häslein.
Ort:Murau

Angaben zur Benutzung

Reproduktion vorhanden:Digitale Aufnahme

Angaben zu verwandtem Material

Veröffentlichungen:Brugger/Wiedl, Regesten zur Geschichte der Juden in Österreich im Mittelalter, Bd. 3, S. 139f., Nr. 1370
 

Behältnisse

Anzahl:1
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1402
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=5399696
 

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