AT-OeStA/HHStA UR AUR *12151 Die Juden Mosche und Chatschim, Brüder aus Cilli, quittieren der Witwe des Heinrich von Wildhaus, Katharina von [Liechtenstein]., 1371.04.17 (Einzelstück (Aktenstück, Bild, Karte, Urkunde))

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/HHStA UR AUR *12151
Titel:Die Juden Mosche und Chatschim, Brüder aus Cilli, quittieren der Witwe des Heinrich von Wildhaus, Katharina von [Liechtenstein].
Entstehungszeitraum:17.04.1371
Stufe:Einzelstück (Aktenstück, Bild, Karte, Urkunde)

Angaben zum Kontext

Provenienz:Rep. 3;
Archivalienart:Urkunde

Angaben zu Inhalt und Struktur

Regest:Die Juden Mosche (Musch) und Chatschim (Chadgim), Brüder aus Cilli, erklären für sich und ihre Frauen und Erben, dass sich Katharina [von Liechtenstein], Witwe Heinrichs von Wildhaus, und deren Sohn Rudolf bezüglich der Gült, die diese für Heinrich, sich selbst, ihre Erben oder andere Personen zahlen sollen, gleichgültig von welcher Geldschuld, Leistung oder Bürgschaft diese herrührt, mit ihnen sowohl um Hauptgut als auch um die bis zum Ausstellungstag angefallenen Zinsen verglichen haben. Katharina und Rudolf haben alle Urkunden von ihnen gelöst und sind ihnen und ihren Erben nichts mehr schuldig; daher sollen alle Urkunden ungültig sein, den Ausstellern nicht mehr nützen und Katharina, Rudolf und deren Erben nicht schaden. Ausgenommen davon sind zwei von Heinrich von Wildhaus besiegelte Urkunden Cholos von Saldenhofen und Nikolaus Galls von Satz, die weiter gültig sein sollen. (Brugger/Wiedl)
Aussteller:Juden Mosche und Chatschim, Brüder aus Cilli
Empfänger/Vertragspartner:Witwe des Heinrich von Wildhaus, Katharina von [Liechtenstein]
Ort:s.l.
Beschreibstoff:Pergament

Angaben zur Benutzung

Reproduktion vorhanden:Digitale Aufnahme

Angaben zu verwandtem Material

Orginale (Existenz, Aufbewahrungsort):An das Archiv der Republik Slowenien (ARS) abgetreten.
Veröffentlichungen:Brugger/Wiedl, Regesten zur Geschichte der Juden in Österreich im Mittelalter Bd. 3, S. 123f., Nr. 1342.

Weitere Bemerkungen

Bemerkungen:Hebräische Beglaubigung: אנו החתומים מטה מודיעי ′′לכל רואינו כתבינו זה שקבלנו עלינו לקיים כל מה שכתוב לעי ′′בכתיבת הערללים[!] ברצונינו ובנפש חפצה ובדעת שלימה משה בן הנר* שבתי זצל* ר′אברהם ב ′ל′צ′צמח הלוי ז ′אבצה*חיים בן הנר* שבתי זצל** ר′חנוכה ב ′מנחם זצל** * Linie über dem Wort ** Linien aus dem Lamed über und unter dem Wort 'Wir, die unten Unterzeichnenden, tun jedem von uns, der unseren Brief sieht (wörtlich: jedem unserer unseren Brief Sehenden), kund, dass wir es auf uns genommen haben, alles zu halten, was oben in der Schrift der Unbeschnittenen [mit zwei Lamed geschrie-ben] steht, mit unserem Willen und bereitwilligem Herzen und bei vollem Bewusstsein. Mosche, Sohn des Wohltäters (oder: geehrten) Herrn Schabtai, das Andenken des Gerechten zum Segen. Abraham, Sohn des Herrn Zemach ha-Levi, das Andenken des Gerechten zum Segen, Abraham, Sohn des Herrn Zemach ha-Levi[abgekürzte Wiederholung des Namens]. Chaim, Sohn des Wohltäters (oder: geehrten) Herrn Schabtai, das Andenken des Gerechten zum Segen. Chanuka, Sohn des Herrn Menachem, das Andenken des Gerechten zum Segen.
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1401
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=5250546
 

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