AT-OeStA/HHStA UR AUR 11979 Die Brüder Wolfgang und Hans Streun erklären, dass sie dem Juden Isserlein aus Korneuburg, Sohn Arons aus Wien, und dessen Erben bis zum kommenden St. Georgstag (24.04.1371) 536 Pfund Wiener Pfennig zurückzahlen sollen., 1370.05.27 (Einzelstück (Aktenstück, Bild, Karte,

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/HHStA UR AUR 11979
Titel:Die Brüder Wolfgang und Hans Streun erklären, dass sie dem Juden Isserlein aus Korneuburg, Sohn Arons aus Wien, und dessen Erben bis zum kommenden St. Georgstag (24.04.1371) 536 Pfund Wiener Pfennig zurückzahlen sollen.
Entstehungszeitraum:27.05.1370
Stufe:Einzelstück (Aktenstück, Bild, Karte, Urkunde)

Angaben zum Kontext

Provenienz:Rep. 3;
Archivalienart:Urkunde

Angaben zu Inhalt und Struktur

Regest:Die Brüder Wolfgang und Hans Streun und ihre Erben erklären, dass sie dem Juden Isserlein (Izzerlein) aus [Kor-]Neuburg, Sohn Arons aus Wien, und dessen Erben bis zum kommenden St. Georgstag (24. 4. 1371) 536 Pfund Wiener Pfennig zurückzahlen sollen, die diese ihnen geliehen und mit denen diese für sie Güter bei dem Juden David Steuss (Daviden dem Steuzzen) und der Jüdin Lieblein, Peltleins Witwe aus Wien, denen die Aussteller die Güter versetzt hatten, ausgelöst haben. Bei Nichtbezahlung sollen pro Pfund und Woche sechs Pfennig Zinsen hinzukommen; zudem haben die Aussteller ihnen für Hauptgut und Schaden eine Reihen von Gütern versetzt: ihre Burg zu Ulrichskirchen, weiters sechs Pfund Geld, das dort auf behausten Gütern und Weidenliegt, sowie ihre Mühle zu Ulrichskirchen, die Weide zu Parersdorf, den halben Getreidezehent zu Ulrichskirchen sowie alle ihre dortigen Weinzehente, gelegen an dem Aychech und an der niederen und oberen Wart, ihren halben Getreidezehent zu Kronberg, ihren Dienst zu Münichsthal sowie ihre Hölzer zu 13 Leiten, gelegen zu Wolkersdorf und Kronberg. Burg und Zubehör sind ihr rechtes Eigen, die Zehente und Hölzer sind Lehen von Albrecht [III.], Herzog von Österreich, mit dessen Handen die Aussteller sie Isserlein versetzt haben. Zudem verpfänden sie ihm ihr bewegliches Gut und übergeben Isserlein die vorgenannten Güter zu Nutz und Gewer gemäß Eigen- und Lehensgewer. Sollten Isserlein und dessen Erben das Geld nach dem Stichtag nicht länger borgen wollen, sollen sie ausbezahlt werden; andernfalls sollen sie das Recht haben, die verpfändeten Güter zu verkaufen oder zu versetzen, an wen sie wollen, bis die Schuld bezahlt ist. Sollte die Schuldsumme den Wert der Güter übersteigen, stellen die Schuldner ihren gesamten Besitz in Österreich und anderswo als Sicherheit und setzen sich gemäß Eigen-, Lehens- und Landrecht zu Österreich als Schirm über das Geschäft; weiters versprechen sie, sich nicht an den Hof, an einen Gewaltträger oder an Dritte zu wenden, sondern die Juden in Wiener Pfennig auszubezahlen. (Brugger/Wiedl)
Aussteller:Brüder Wolfgang und Hans Streun und ihre Erben
Empfänger/Vertragspartner:Juden Isserlein aus Korneuburg, Sohn Arons aus Wien, und dessen Erben
Ort:s.l.

Angaben zur Benutzung

Reproduktion vorhanden:Digitale Aufnahme

Angaben zu verwandtem Material

Veröffentlichungen:Brugger/Wiedl, Regesten zur Geschichte der Juden in Österreich im Mittelalter, Bd. 3, S. 97f., Nr. 1303.
 

Behältnisse

Anzahl:1
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1400
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=5210112
 

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