Angaben zur Identifikation |
Signatur: | AT-OeStA/HHStA UR AUR 11598 |
Titel: | Herzog Albrecht [III.] von Österreich befiehlt nach einer Beschwerde des Münzmeisters und der Hausgenossen, dass weder Bürger, Gäste noch Juden, sondern allein nur der Kämmerer und die Hausgenossen Gold, Silber oder Münzen kaufen oder wechseln dürfen. |
Entstehungszeitraum: | 12.03.1368 |
Stufe: | Einzelstück (Aktenstück, Bild, Karte, Urkunde) |
|
Angaben zum Kontext |
Provenienz: | Rep. 1; |
Archivalienart: | Urkunde |
|
Angaben zu Inhalt und Struktur |
Regest: | Albrecht [III.], Herzog von Österreich, Steier, Kärnten und Krain, Graf zu Tirol etc., erklärt, dass ihm seine Münzmeister und Hausgenossen über ihre Einbußen (gepresten) berichtet haben, die sie aufgrund der Teuerung des Silbers und der Wechselgeschäfte erleiden, die von Bürgern, Gästen und Juden betrieben werden, die weder das Recht dazu haben noch zur Münze gehören, da der Ankauf von Gold und Silber nur durch den Kämmerer oder die Hausgenossen geschehen darf. Albrecht gebietet daher, dass außer dem Kämmerer und den Hausgenossen niemand, weder Bürger, Gast noch Jude, Gold, Silber oder Münzen kaufen oder wechseln darf; auch darf es bei Androhung von Strafen an Leib und Gut keinen Unterkauf auf Gold oder Silber geben, es sei denn von den Hausgenossen beauftragt. Auch Juden dürfen keinen Unterkauf treiben, weder mit Gold, Silber, anderen Münzen oder Wechsel, lediglich ihre Kleinode und Pfänder dürfen sie gemäß altem Recht zum bestmöglichen Preis verkaufen. Sollte aber der Münzmeister des Herzogs oder dessen Vertreter (anwalt) bei den Juden zum Verkauf gedachtes Gold oder Silber finden, soll dieses der herzoglichen Kammer verfallen sein und die Juden an Leib und Gut gestraft werden. (Brugger/Wiedl) |
Aussteller: | Herzog Albrecht [III.] |
Empfänger/Vertragspartner: | - |
Ort: | Wien |
Sprache: | Deutsch |
Siegel: | - |
Beschreibstoff: | Papier |
|
Angaben zur Benutzung |
Reproduktion vorhanden: | Digitale Aufnahme |
|
Angaben zu verwandtem Material |
Veröffentlichungen: | RH V/1, S. 125, Nr. 274; Brugger/Wiedl, Regesten zur Geschichte der Juden, Bd. 3, S. 60f., Nr. 1233 |
|
Weitere Bemerkungen |
Bemerkungen: | Abschrift des 18./19. Jh. |
|
|
Verwandte Verzeichnungseinheiten |
Verwandte Verzeichnungseinheiten: | keine |
|
Benutzung |
Schutzfristende: | 31.12.1398 |
Erforderliche Bewilligung: | Keine |
Physische Benützbarkeit: | Uneingeschränkt |
Zugänglichkeit: | Öffentlich |
|
URL für diese Verz.-Einheit |
URL: | https://archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4964962 |
|
Social Media |
Weiterempfehlen | |
|