AT-OeStA/HHStA UR AUR 11458 Anna, Ehefrau Berengars von Landenberg, Kadolt von Haslau von Pillichsdorf und Andreas von Zaintgraben versprechen den Juden Smerlein (Smaerel) und sein Bruder Eberlein (Aeverl), Söhne Isaks (Eysakches) aus [Wiener] Neustadt übergebenes Vieh wiederum zurückzugeben., 136

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/HHStA UR AUR 11458
Titel:Anna, Ehefrau Berengars von Landenberg, Kadolt von Haslau von Pillichsdorf und Andreas von Zaintgraben versprechen den Juden Smerlein (Smaerel) und sein Bruder Eberlein (Aeverl), Söhne Isaks (Eysakches) aus [Wiener] Neustadt übergebenes Vieh wiederum zurückzugeben.
Entstehungszeitraum:02.07.1367
Stufe:Einzelstück (Aktenstück, Bild, Karte, Urkunde)

Angaben zum Kontext

Provenienz:Rep. 3;
Archivalienart:Urkunde

Angaben zu Inhalt und Struktur

Regest:Anna, Ehefrau Berengars von Landenberg, Kadolt von Haslau von Pillichsdorf und Andreas von Zaintgraben erklären, dass sie das Vieh, das der Jude Smerlein (Smaerel) und sein Bruder Eberlein (Aeverl), Söhne Isaks (Eysakches) aus [Wiener] Neustadt, ihnen übergeben haben, nämlich 50 Stück große und kleine Ochsen, Kühe und Kälber, die die Juden mit dem Boten des Puchheimers, Hauptmann zu [Wiener] Neustadt, von dem Meierhof zu Schönau genommen haben, ihnen oder ihren Erben bis zum kommenden St. Michaelstag (29. 9.) zurückgeben sollen. Tun sie das nicht, so sollen sie den Juden dafür 60 Pfund Wiener Pfennig geben. Wenn sie ihnen weder das Vieh zurückgeben noch das Geld zahlen, kommen pro Pfund und Woche vier Pfennig Zinsen hinzu; außerdem sollen die genannten 60 Pfund zur ursprünglichen Schuld geschlagen werden (an dem alten gelt her wider abgen), um die die Juden ihnen das Vieh gepfändet hatten. Wenn sie das Vieh in der geforderten Stückzahl am Stichtag zurückbringen, soll diese Urkunde von den Juden ledig und los sein. Wenn die Juden oder deren Erben das Geld nach dem Stichtag fordern, sollen die Aussteller ihnen Hauptgut und Schaden bezahlen; widrigenfalls sollen sie einen ehrbaren Knecht selbander mit zwei Pferden nach Wiener Neustadt ins Einlager schicken, wo diese gemäß Einlagerrecht verbleiben sollen, bis den Juden Hauptgut und Schaden bezahlt wurde. Unabhängig vom Einlager laufen die Zinsen weiter; sollte sich die Bezahlung zu lange hinziehen, soll der Landesfürst oder sein Stellvertreter den Juden aus dem Besitz der Aussteller in Österreich, Steier oder anderswo Pfänder stellen, bis Hauptgut und Schaden abbezahlt sind. (Brugger/Wiedl)
Aussteller:Anna, Ehefrau Berengars von Landenberg, Kadolt von Haslau von Pillichsdorf und Andreas von Zaintgraben
Empfänger/Vertragspartner:Jude Smerlein (Smaerel) und sein Bruder Eberlein (Aeverl), Söhne Isaks (Eysakches) aus [Wiener] Neustadt
Ort:s.l.
Sprache:Deutsch, Hebräisch
Siegel:2 Siegel an Pergamentpressel
Beschreibstoff:Pergament

Angaben zur Benutzung

Reproduktion vorhanden:Digitale Aufnahme

Angaben zu verwandtem Material

Veröffentlichungen:Brugger/Wiedl, Regesten zur Geschichte der Juden in Österreich im Mittelalter, Bd. 3, S. 44, Nr. 1204.

Weitere Bemerkungen

Bemerkungen:Hebräischer Vermerk
 

Behältnisse

Anzahl:1
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1397
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4928413
 

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