AT-OeStA/HHStA UR AUR *11456 Anna, Frau des Hans, und Anna, Frau des Nikolaus der Bauern von Gutenstein setzen Graf Hermann von Cilli, Ulrich von Turn, Rudolf Plankenwarter und Hänslein Bäuerlein als Bürgen beim Juden Baruch aus Cilli., 1367.06.25 (Einzelstück (Aktenstück, Bild, Karte, Urkunde))

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/HHStA UR AUR *11456
Titel:Anna, Frau des Hans, und Anna, Frau des Nikolaus der Bauern von Gutenstein setzen Graf Hermann von Cilli, Ulrich von Turn, Rudolf Plankenwarter und Hänslein Bäuerlein als Bürgen beim Juden Baruch aus Cilli.
Entstehungszeitraum:25.06.1367
Stufe:Einzelstück (Aktenstück, Bild, Karte, Urkunde)

Angaben zum Kontext

Provenienz:Rep. 24; Innerösterreich; Hofkammerarchiv
Archivalienart:Urkunde

Angaben zu Inhalt und Struktur

Regest:Anna, Frau des Hans, und Anna, Frau des Nikolaus der Bauern von Gutenstein, erklären, dass Graf Hermann von Cilli, Ulrich von Turn, Rudolf Plankenwarter und Hänslein Bäuerlein sowie deren Frauen und Erben für sie und ihre Ehemänner Hans und Nikolaus bei dem Juden Baruch (Warochen) von Cilli, dessen Frau und Erben um 440 Gulden bis zum St. Gilgentag (1. 9.) Bürgen geworden sind. Sollten ihre Ehemänner, sie selbst oder ihre Erben die Bürgen nicht zum Stichtag lösen, sollen sich diese aus dem Besitz der Ausstellerinnen schadlos halten können, auch aus ihrer Heimsteuer und Morgengabe, und aus diesem Besitz nach Belieben versetzen und verkaufen dürfen, an wen sie wollen, bis alle Ansprüche abgegolten sind. (Brugger/Wiedl)
Aussteller:Anna, Frau des Hans, und Anna, Frau des Nikolaus der Bauern von Gutenstein
Empfänger/Vertragspartner:Graf Hermann von Cilli, Ulrich von Turn, Rudolf Plankenwarter und Hänslein Bäuerlein
Ort:s.l.

Angaben zur Benutzung

Reproduktion vorhanden:Digitale Aufnahme

Angaben zu verwandtem Material

Orginale (Existenz, Aufbewahrungsort):Das Original wurde an das Archiv der Republik Slowenien abgetreten.
Veröffentlichungen:Brugger/Wiedl, Regesten zur Geschichte der Juden in Österreich im Mittelalter, Bd. 3, S. 43, Nr. 1202.
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1397
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4928411
 

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