AT-OeStA/HHStA UR AUR *11454 Hans und Nikolaus die Bauern von Gutenstein bekennen dem Juden Baruch aus Cilli 440 Gulden zu schulden., 1367.06.25 (Einzelstück (Aktenstück, Bild, Karte, Urkunde))

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/HHStA UR AUR *11454
Titel:Hans und Nikolaus die Bauern von Gutenstein bekennen dem Juden Baruch aus Cilli 440 Gulden zu schulden.
Entstehungszeitraum:25.06.1367
Stufe:Einzelstück (Aktenstück, Bild, Karte, Urkunde)

Angaben zum Kontext

Provenienz:Rep. 3;
Archivalienart:Urkunde

Angaben zu Inhalt und Struktur

Regest:Hans und Nikolaus die Bauern von Gutenstein, ihre Frauen und Erben erklären, dass sie dem Juden Baruch (Warochen) aus Cilli, dessen Frau und Erben 440 Gulden ohne Zinsen bis zum kommenden St. Gilgentag (1. 9.) schulden. Graf Hermann von Cilli, Ulrich von Turn, Rudolf Plankenwarter und Hänslein Bäuerlein stellen sich mit ihren Frauen und Erben als Bürgen. Wenn sie die Juden nicht bezahlen, sollen sie ihnen Pfänder stellen; tun sie das nicht, versprechen sie ihnen allen Schaden zu ersetzen und stellen dafür ihren gesamten Besitz, sowohl liegende als auch fahrende Güter und sowohl Lehen als auch Eigengut, als Sicherheit; ansonsten soll sie der Landesherr oder dessen Stellvertreter aus ihrem Besitz entschädigen. Zudem sollen ab dem Rückzahlungstermin pro Gulden und Woche zwei Grazer Pfennig Zinsen hinzukommen. Wer immer diese Urkunde vorweist, es seien Christen oder Juden, dem gegenüber sollen sie das oben Zugesicherte einhalten wie gegenüber Baruch selbst. (Brugger/Wiedl)
Aussteller:Hans und Nikolaus die Bauern von Gutenstein
Empfänger/Vertragspartner:Jude Baruch aus Cilli
Ort:s.l.

Angaben zur Benutzung

Reproduktion vorhanden:Digitale Aufnahme

Angaben zu verwandtem Material

Orginale (Existenz, Aufbewahrungsort):Das Original wurde an das Archiv der Republik Slowenien abgetreten.
Veröffentlichungen:Brugger/Wiedl, Regesten zur Geschichte der Juden in Österreich im Mittelalter, Bd. 3, S. 42, Nr. 1200.
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1397
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4928409
 

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