Angaben zur Identifikation |
Signatur: | AT-OeStA/HHStA UR AUR 11442 |
Titel: | Die Herzoge Albrecht [III.] und Leopold [III.] von Österreich einigen sich mit genannten Juden wegen einer Bürgschaft von 20.000 Gulden. |
Entstehungszeitraum: | 16.06.1367 |
Stufe: | Einzelstück (Aktenstück, Bild, Karte, Urkunde) |
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Angaben zum Kontext |
Provenienz: | Rep. 1; |
Archivalienart: | Urkunde |
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Angaben zu Inhalt und Struktur |
Regest: | Die Brüder Albrecht [III.] und Leopold [III.], Herzöge von Österreich, Steier, Kärnten und Krain, Grafen von Tirol etc., beurkunden, dass sie sich mit ihren Juden, Meister Baruch (Baruchen) aus Wien, Mosche (Muschen) aus Perchtoldsdorf, Isserlein aus Korneuburg, Isserlein aus Ödenburg, Tröstlein, Schwiegersohn des [David] Steuss (Troestlein Steuzzleins aidem), und Jakob (Jeklein), Sohn desselben Steuss (Steuzzen), bezüglich der 20.000 Gulden geeinigt haben, die die Juden den Herzögen aufgrund ihrer Bürgschaft für den flüchtigen Juden Mosche (Muschen), Sohn des Scheblein aus Cilli, schulden. Die Herzöge erlauben ihren genannten Juden, die 20.000 Gulden aus dem gesamten Besitz – sowohl Erbgut als auch bewegliche Güter sowie Schuldforderungen an Christen und Juden – der flüchtigen Juden Mosche und Chatschim im Gebiet der Herzöge zu nehmen, wobei ihnen die Haupt- und Amtleute der Herzöge helfen sollen. Sollte sich Mosche mit den genannten Juden vergleichen, sodass sie ihn von dem Bann, den sie über ihn verhängen sollen, und den Gelübden, die er ihnen geleistet hat, lösen, dann sollen sie nicht mehr als 10.000 Gulden von ihm nehmen dürfen, der Rest soll den Herzögen gehören. Kommt es zu keiner Einigung mit Mosche, so stehen den Bürgen die vollen 20.000 Gulden aus dem Vermögen beider Geflüchteten zu; außerdem sollen sie Mosche bannen und die Erfüllung seiner Gelübde einfordern. Die genannten Juden haben den Herzögen bereits 10.000 Gulden bezahlt; die restlichen 10.000 Gulden sollen sie den Herzögen aus den ersten Einnahmen bezahlen, die sie aus dem Besitz der beiden geflüchteten Juden beziehen, sie haften jedoch nicht mit ihrem eigenen Besitz dafür. Sobald sie den Herzögen diese übrigen 10.000 Gulden bezahlt haben, sollen sie sich diese samt ihren Aufwendungen (zerung) aus dem Besitz der beiden Geflüchteten zurückholen. Sobald sie die genannten 20.000 Gulden an die Herzöge bezahlt haben, sagen die Herzöge sie und ihre Erben und Bürgen davon ledig. Die Herzöge versprechen, Mosche sowie dessen Erben ohne Zustimmung der genannten Juden nicht wieder in ihr Land aufzunehmen oder ihn darin Geschäfte machen zu lassen. Sie versprechen außerdem, die offenen Schuldforderungen der Geflüchteten nicht zu töten, bis die Bürgen die 20.000 Pfund eingetrieben haben. (Brugger/Wiedl) |
Aussteller: | Herzoge Albrecht [III.] und Leopold [III.] von Österreich |
Empfänger/Vertragspartner: | Meister Baruch (Baruchen) aus Wien, Mosche (Muschen) aus Perchtoldsdorf, Isserlein aus Korneuburg, Isserlein aus Ödenburg, Tröstlein, Schwiegersohn des [David] Steuss (Troestlein Steuzzleins aidem), und Jakob (Jeklein), Sohn desselben Steuss (Steuzzen), Juden |
Ort: | Wien |
Sprache: | Deutsch |
Siegel: | 2 Siegel der Aussteller an Pergamentpressel |
Beschreibstoff: | Pergament |
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Angaben zur Benutzung |
Reproduktion vorhanden: | Digitale Aufnahme |
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Angaben zu verwandtem Material |
Veröffentlichungen: | RH V/1, S. 97, Nr. 199; Brugger/Wiedl, Regesten zur Geschichte der Juden in Österreich im Mittelalter, Bd. 3, S. 40f., Nr. 1198. |
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Weitere Bemerkungen |
Bemerkungen: | Kanzleivermerk |
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Behältnisse |
Anzahl: | 1 |
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Verwandte Verzeichnungseinheiten |
Verwandte Verzeichnungseinheiten: | keine |
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Benutzung |
Schutzfristende: | 31.12.1397 |
Erforderliche Bewilligung: | Keine |
Physische Benützbarkeit: | Uneingeschränkt |
Zugänglichkeit: | Öffentlich |
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URL für diese Verz.-Einheit |
URL: | https://archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4925914 |
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