AT-OeStA/HHStA UR AUR 11442 Die Herzoge Albrecht [III.] und Leopold [III.] von Österreich einigen sich mit genannten Juden wegen einer Bürgschaft von 20.000 Gulden., 1367.06.16 (Einzelstück (Aktenstück, Bild, Karte, Urkunde))

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/HHStA UR AUR 11442
Titel:Die Herzoge Albrecht [III.] und Leopold [III.] von Österreich einigen sich mit genannten Juden wegen einer Bürgschaft von 20.000 Gulden.
Entstehungszeitraum:16.06.1367
Stufe:Einzelstück (Aktenstück, Bild, Karte, Urkunde)

Angaben zum Kontext

Provenienz:Rep. 1;
Archivalienart:Urkunde

Angaben zu Inhalt und Struktur

Regest:Die Brüder Albrecht [III.] und Leopold [III.], Herzöge von Österreich, Steier, Kärnten und Krain, Grafen von Tirol etc., beurkunden, dass sie sich mit ihren Juden, Meister Baruch (Baruchen) aus Wien, Mosche (Muschen) aus Perchtoldsdorf, Isserlein aus Korneuburg, Isserlein aus Ödenburg, Tröstlein, Schwiegersohn des [David] Steuss (Troestlein Steuzzleins aidem), und Jakob (Jeklein), Sohn desselben Steuss (Steuzzen), bezüglich der 20.000 Gulden geeinigt haben, die die Juden den Herzögen aufgrund ihrer Bürgschaft für den flüchtigen Juden Mosche (Muschen), Sohn des Scheblein aus Cilli, schulden. Die Herzöge erlauben ihren genannten Juden, die 20.000 Gulden aus dem gesamten Besitz – sowohl Erbgut als auch bewegliche Güter sowie Schuldforderungen an Christen und Juden – der flüchtigen Juden Mosche und Chatschim im Gebiet der Herzöge zu nehmen, wobei ihnen die Haupt- und Amtleute der Herzöge helfen sollen. Sollte sich Mosche mit den genannten Juden vergleichen, sodass sie ihn von dem Bann, den sie über ihn verhängen sollen, und den Gelübden, die er ihnen geleistet hat, lösen, dann sollen sie nicht mehr als 10.000 Gulden von ihm nehmen dürfen, der Rest soll den Herzögen gehören. Kommt es zu keiner Einigung mit Mosche, so stehen den Bürgen die vollen 20.000 Gulden aus dem Vermögen beider Geflüchteten zu; außerdem sollen sie Mosche bannen und die Erfüllung seiner Gelübde einfordern. Die genannten Juden haben den Herzögen bereits 10.000 Gulden bezahlt; die restlichen 10.000 Gulden sollen sie den Herzögen aus den ersten Einnahmen bezahlen, die sie aus dem Besitz der beiden geflüchteten Juden beziehen, sie haften jedoch nicht mit ihrem eigenen Besitz dafür. Sobald sie den Herzögen diese übrigen 10.000 Gulden bezahlt haben, sollen sie sich diese samt ihren Aufwendungen (zerung) aus dem Besitz der beiden Geflüchteten zurückholen. Sobald sie die genannten 20.000 Gulden an die Herzöge bezahlt haben, sagen die Herzöge sie und ihre Erben und Bürgen davon ledig. Die Herzöge versprechen, Mosche sowie dessen Erben ohne Zustimmung der genannten Juden nicht wieder in ihr Land aufzunehmen oder ihn darin Geschäfte machen zu lassen. Sie versprechen außerdem, die offenen Schuldforderungen der Geflüchteten nicht zu töten, bis die Bürgen die 20.000 Pfund eingetrieben haben. (Brugger/Wiedl)
Aussteller:Herzoge Albrecht [III.] und Leopold [III.] von Österreich
Empfänger/Vertragspartner:Meister Baruch (Baruchen) aus Wien, Mosche (Muschen) aus Perchtoldsdorf, Isserlein aus Korneuburg, Isserlein aus Ödenburg, Tröstlein, Schwiegersohn des [David] Steuss (Troestlein Steuzzleins aidem), und Jakob (Jeklein), Sohn desselben Steuss (Steuzzen), Juden
Ort:Wien
Sprache:Deutsch
Siegel:2 Siegel der Aussteller an Pergamentpressel
Beschreibstoff:Pergament

Angaben zur Benutzung

Reproduktion vorhanden:Digitale Aufnahme

Angaben zu verwandtem Material

Veröffentlichungen:RH V/1, S. 97, Nr. 199; Brugger/Wiedl, Regesten zur Geschichte der Juden in Österreich im Mittelalter, Bd. 3, S. 40f., Nr. 1198.

Weitere Bemerkungen

Bemerkungen:Kanzleivermerk
 

Behältnisse

Anzahl:1
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1397
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4925914
 

Social Media

Weiterempfehlen
 
Startseite|Anmelden|de en fr it nl