AT-OeStA/HHStA UR AUR 11361 Herzog Albrecht [III.] von Österreich erklärt, dass, nachdem sein Jude Mosche aus Marburg ihm und dessen Bruder Chatschim den Grafen von Cilli aufgrund von Bürgschaften und anderen Angelegenheiten entflohen sind, ihm und den Grafen die gesamte Habe der Juden verfallen i

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/HHStA UR AUR 11361
Titel:Herzog Albrecht [III.] von Österreich erklärt, dass, nachdem sein Jude Mosche aus Marburg ihm und dessen Bruder Chatschim den Grafen von Cilli aufgrund von Bürgschaften und anderen Angelegenheiten entflohen sind, ihm und den Grafen die gesamte Habe der Juden verfallen ist.
Entstehungszeitraum:03.02.1367
Stufe:Einzelstück (Aktenstück, Bild, Karte, Urkunde)

Angaben zum Kontext

Provenienz:Rep. 1
Archivalienart:Urkunde

Angaben zu Inhalt und Struktur

Regest:Albrecht [III.], Herzog von Österreich, Steier, Kärnten und Krain, Graf von Tirol etc., erklärt, dass, nachdem sein Jude Mosche (Musch) aus Marburg ihm und dessen Bruder Chatschim (Chatsim) den Grafen von Cilli aufgrund von Bürgschaften und anderen Angelegenheiten entflohen sind, ihm und den Grafen die gesamte Habe der Juden verfallen ist. Auf Bitten seines Juden Jona (Jonas), Bruder der beiden genannten Juden, und anderer Juden hat Albrecht gestattet, dass Jona und Isserlein (Isserl), sein Jude aus Korneuburg, sowie derjenige, den die Grafen von Cilli damit beauftragen, das Vermögen der flüchtigen Juden in seinem Namen und zu seinen Handen in Beschlag nehmen, ausgenommen jene Güter, die die Grafen von Cilli von ihrem Juden Chatschim bereits zuvor innehatten. Etwaige von Mosche und Chatschim seit ihrer Flucht oder in Zukunft ausgestellte Quittungen (tötbrief) erklärt Albrecht für ungültig; diese Quittungen sollen weder dem Herzog noch Jona zu Schaden gereichen, und alle, die sie annehmen, wird der Herzog bestrafen. Was aber Jona, Isserlein und jedweder von den Grafen von Cilli Beauftragte an Geldschulden der flüchtigen Juden eintreiben, sei es mit oder ohne Schuldurkunden, und wofür sie und die Grafen von Cilli ihre Töt- oder Quittbriefe mit ihren Siegeln geben, will der Herzog anerkennen, als ob er sie selbst gesiegelt hätte, und er wird diese auf Ansuchen auch bestätigen. Albrecht gebietet seinen Hauptleuten, Grafen, Freien, Landherren, Rittern und Knechten, Burggrafen, Äbten, Pröpsten, Pfarrern, Pfaffen und Laien, Geistlichen und Weltlichen, Christen und Juden, die bei den flüchtigen Mosche und Chatschim Schulden haben, den beiden nichts mehr zu bezahlen, sondern die Schulden an Jona, Isserlein und den Beauftragten der Grafen von Cilli zurückzuzahlen, wenn diese es verlangen, und keinerlei Schuldbriefe bei den geflüchteten Juden, sondern nur bei Jona, Isserlein und dem Cillier Beauftragten auszulösen. Die Quittbriefe, die Jona, Isserlein und der Beauftragte der Cillier darüber ausstellen verspricht der Herzog wie zuvor erwähnt auf Ansuchen zu bestätigen. Jedem, dem Jona, Isserlein und der Beauftragte der Cillier Liegenschaften der geflüchteten Juden verkaufen oder versetzen, wird der Herzog diese vor Gewalt und Unrecht schirmen, und er hat auch seine Hauptleute beauftragt, dasselbe zu tun. [Brugger/Wiedl III, Nr. 1184]
Aussteller:Herzog Albrecht III. von Österreich
Empfänger/Vertragspartner:Grafen von Cilli
Ort:Wien
Sprache:Deutsch
Siegel:1 Siegel an Pergamentpressel
Beschreibstoff:Pergament

Angaben zur Benutzung

Reproduktion vorhanden:Digitale Aufnahme

Angaben zu verwandtem Material

Veröffentlichungen:Brugger/Wiedl, Regesten zur Geschichte der Juden in Österreich im Mittelalter Band III, Nr. 1184; RH V/1, S. 90, Nr. 179.
 

Behältnisse

Anzahl:1
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1397
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4925760
 

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