AT-OeStA/HHStA UR AUR 11312 Konrad von Velm, seine Frau Margarethe und Hans von Jedenspeigen verpfänden David Steuss, Jude in Wien, den Hof zu Velm um 54 Pfund Pfennige., 1366.11.02 (Einzelstück (Aktenstück, Bild, Karte, Urkunde))

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/HHStA UR AUR 11312
Titel:Konrad von Velm, seine Frau Margarethe und Hans von Jedenspeigen verpfänden David Steuss, Jude in Wien, den Hof zu Velm um 54 Pfund Pfennige.
Entstehungszeitraum:02.11.1366
Stufe:Einzelstück (Aktenstück, Bild, Karte, Urkunde)

Angaben zum Kontext

Provenienz:Rep. 4; Kartause Mauerbach
Archivalienart:Urkunde

Angaben zu Inhalt und Struktur

Regest:Konrad von Velm, seine Frau Margarethe, Hans von Jedenspeigen und ihre Erben erklären, dass sie dem Juden David Steuss (Daviden dem Steuzzen) aus Wien, Sohn Hendleins (Hennlein) aus [Kloster-]Neuburg, und dessen Erben 54 Pfund Wiener Pfennig schulden, die sie ihnen ab dem kommenden St. Martinstag (11. 11.) über zwei Jahre zurückzahlen sollen. Tun sie das nicht, sollen pro Pfund und Woche sechs Pfennig Zinsen hinzukommen; in den zwei Jahren sollen sie pro Jahr 10 Pfund Zinsen dienen, die am St. Michaelstag jeden Jahres fällig sind, beginnend mit dem kommenden Michaelstag (29.09.1367). Sollten sie innerhalb der zwei Jahre mit dem Dienst in Verzug geraten, sollen pro Pfund und Woche sechs Pfennig Zinsen auf Hauptgut und Dienst dazukommen. Konrad von Velm und Margarethe haben den Juden für Hauptgut und Schaden ihren Hof zu Velm mit allem Zubehör als Pfand gesetzt; was den Juden an Hauptgut und Schaden noch abgeht, sollen diese aus ihrem Besitz in Österreich nehmen. Wenn die Juden die Rückzahlung verlangen, soll sie erfolgen, ansonsten muss einer der Aussteller, den die Juden bestimmen, einen Knecht selbander mit zwei Pferden nach Wien ins Einlager schicken, bis Hauptgut und Schaden bezahlt sind. Während des Einlagers laufen die Zinsen weiter; wird kein Einlager geleistet oder läuft dieses zu lange, soll der Herzog von Österreich oder sein Stellvertreter aus dem Besitz der Aussteller in Österreich Pfänder stellen und, wenn die Juden es verlangen, Hauptgut und Schaden daraus bezahlen. Die Aussteller übernehmen gemäß Landrecht in Österreich den Schirm über das Geschäft und alle Ansprüche und versprechen, sich weder an den Hof noch an Dritte zu wenden. (Brugger/Wiedl)
Aussteller:Konrad von Velm, seine Frau und Hans von Jedenspeigen
Empfänger/Vertragspartner:David Steuss, Jude in Wien
Ort:Wien
Sprache:Deutsch, Hebräisch
Siegel:2 Siegel an Pergamentpressel
Beschreibstoff:Pergament

Angaben zur Benutzung

Reproduktion vorhanden:Digitale Aufnahme

Angaben zu verwandtem Material

Veröffentlichungen:Brugger/Wiedl, Regesten zur Geschichte der Juden in Österreich im Mittelalter, Bd. 3, S. 28f., Nr. 1176.
Website:https://www.monasterium.net/mom/AT-HHStA/MauerbachOCart/1366_XI_02/charter

Weitere Bemerkungen

Bemerkungen:Hebräischer Vermerk auf der Plika: זה שייך 'Das gehört' (mk)
 

Behältnisse

Anzahl:1
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1396
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4924981
 

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