AT-OeStA/HHStA UR AUR *11258 Schiedspruch von Graf Ulrich von Cilli und Wilhelm von Scherffenberg zwischen Mosche dem Juden, Enkel des Isserlein von Marburg, und Gottfried von Marburg betreffend Schuldsachen., 1366.07.20 (Einzelstück (Aktenstück, Bild, Karte, Urkunde))

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/HHStA UR AUR *11258
Titel:Schiedspruch von Graf Ulrich von Cilli und Wilhelm von Scherffenberg zwischen Mosche dem Juden, Enkel des Isserlein von Marburg, und Gottfried von Marburg betreffend Schuldsachen.
Entstehungszeitraum:20.07.1366
Stufe:Einzelstück (Aktenstück, Bild, Karte, Urkunde)

Angaben zum Kontext

Provenienz:Rep. 3;
Archivalienart:Urkunde

Angaben zu Inhalt und Struktur

Regest:Graf Ulrich von Cilli, Hauptmann in Krain, und Wilhelm von Schärfenberg erklären, dass der Jude Mosche (Musch), Enkel Isserleins (Yzzerleins) aus Marburg, sie wegen des Dienstes und der Förderung, die ihm von Gottfried von Marburg und von anderen Leuten auf dessen Veranlassung erwiesen wurden, um eine Entscheidung bezüglich der Zahlungen (guelt) gebeten hat, die Gottfried, dessen Frau und Erben an Mosches Großvater Isserlein, Mosche selbst, dessen Frau, Geschwister und Erben leisten sollen, worüber sie von Gottfried oder dessen Bürgen gesiegelte Urkunden haben. Die Entscheidung der Aussteller, die endgültig sein soll und nicht angefochten werden darf, lautet: Erstens sollen alle Zahlungen, die der Marburger, dessen Frau und Erben an Mosche, dessen Frau, Geschwister und Erben oder an deren Großvater Isserlein, von dem diese sie geerbt haben, leisten sollten, mit Hauptgut und Schaden erledigt sein. Die Juden sollen dem Marburger alle Urkunden zurückgeben, die sie von ihm haben; nicht mehr in ihrem Besitz befindliche Urkunden sollen sie ohne Schaden für den Marburger auslösen und zurückgewinnen. Alle Urkunden, die nicht vorgelegt werden oder verloren sind, werden für ungültig erklärt und sollen denjenigen, die sie vorzeigen, keinen Gewinn und Gottfried, dessen Frau und Erben keinen Schaden bringen. Sollte Mosche sich nicht an die Abmachungen halten, die Urkunden nicht herausgeben wollen und wieder in seinen Besitz bringen und deshalb innerhalb des nächsten Monats Forderungen stellen, soll der Herzog von Österreich oder der Hauptmann im Land sowie der Herr des Gebiets, in dem die Juden ansässig sind, diese dazu zwingen. (Brugger/Wiedl)
Aussteller:Graf Ulrich von Cilli und Cholo von Scherffenberg
Empfänger/Vertragspartner:Mosche der Jude, Enkel des Isserlein von Marburg, und Gottfried von Marburg
Ort:s.l.

Angaben zur Benutzung

Reproduktion vorhanden:Digitale Aufnahme

Angaben zu verwandtem Material

Orginale (Existenz, Aufbewahrungsort):Das Original wurde an das Archiv der Republik Slowenien abgetreten.
Veröffentlichungen:Brugger/Wiedl, Regesten zur Geschichte der Juden in Österreich im Mittelalter, Bd. 2, S. 23f., Nr. 1167.
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1396
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4924882
 

Social Media

Weiterempfehlen
 
Startseite|Anmelden|de en fr it nl