Angaben zur Identifikation |
Signatur: | AT-OeStA/KA BA NBA Heller |
Titel: | Auszeichnungskommission Oberst Heller (Heller) |
Entstehungszeitraum: | 1919 - 1922 |
Stufe: | Teilbestand |
|
Angaben zum Umfang |
Anzahl: | 30 |
Archivalienart: | Akten und Geschäftsbücher |
|
Angaben zum Kontext |
Verwaltungsgeschichte: | Die Kommission zur nachträglichen Erledigung von Belohnungsanträgen (kurz „Heller - Kommission“) wurde mit Erlass des Staatsamtes für Heerwesen, Abt. 1, Zl. 20.616/19 vom 9. Oktober 1919 unter Vorsitz des Obersten Wolfgang Heller eingesetzt und amtierte bis zu ihrer Auflösung im Jahre 1922 im Kriegsarchiv. Die Kommission hatte den Auftrag, die bei Kriegsende bzw. nach Auflösung der Auszeichnungsgruppe des Armeeoberkommandos noch unerledigten Belohnungsanträge (ca. 150 - 200.000) vorwiegend österreichischer Staatsbürger aufzuarbeiten und durch Ausfertigung einer Anspruchsbestätigung endzuerledigen, da durch Gesetz vom 3. April 1919 (Staatsgesetzblatt 1919, 71. Stück, Nr. 211, § 5) zwar die in der österreichisch-ungarischen Monarchie bestandenen weltlichen Ritter- und Damenorden für aufgehoben erklärt worden waren, die verliehenen Orden und Ehrenzeichen jedoch weiter getragen werden durften. Aus diesem Rechtszustand konnte eine Benachteiligung jener Personen abgeleitet werden, die noch vor dem Umsturz Anspruch auf eine Auszeichnung erworben hatten, die Verleihung selbst allerdings durch die politischen Ereignisse verhindert wurden. In der Masse handelte es sich hierbei um etwa 25.000 unerledigte Anträge (5.000 Offiziers- und 20.000 Mannschaftsbelohnungsanträge) von in Kriegsgefangenschaft geratenen Soldaten, deren Belohnungsanträge erst nach Rückkehr und beendetem Rehabilitierungsverfahren einer Behandlung zugeführt werden durften. Weiters sollten noch Anträge von Invaliden beziehungsweise Verwundeten behandelt werden, welche im Laufe des Krieges noch nicht dekoriert worden waren. Allerdings durften keine Medaillenzulagen zuerkannt werden, da darüber das Staatsamt für Finanzen zu entscheiden hatte. Als Mitglieder der Kommission durften ausschließlich kriegsgediente, hervorragend verdiente Soldaten ernannt werden. So konnten bis Ende 1921 an die 10.000 Anträge einer positiven Erledigung zugeführt werden. |
Archivierungsgeschichte: | Von 1921 an unterstand die Heller-Kommission dem Militär-Liquidierungsamt, dem auch vom Kriegsarchiv der gesamte Aktenbestand der Auszeichnungsgruppe des Armeeoberkommandos leihweise übergeben wurde. Nach Auflösung der Kommission 1922 gelangten dieses Material wie auch deren eigene Akten an das Kriegsarchiv. |
|
Angaben zu Inhalt und Struktur |
Inhalt: | Belohnungsanträge sowohl für Offiziere als auch für Mannschaften |
|
Angaben zur Benutzung |
Zugangsbestimmungen: | Der Bestand ist gemäß Bundesarchivgesetz (BGBl. I/162/1999) in Zusammenhang mit der Benutzerordnung des Österreichischen Staatsarchivs in der jeweils gültigen Fassung zugänglich. |
Findhilfsmittel: | Karteiblätter der OBA |
|
Angaben zu verwandtem Material |
Veröffentlichungen: | Inventar des Kriegsarchivs. Bd. 1 (1953), S. 103. Kuderna, Wolfgang: Die Auszeichnungs-Kommission Oberst Heller (1919-1922). In: MÖStA 49 (2001), S. 131-141. |
|
|
Verwandte Verzeichnungseinheiten |
Verwandte Verzeichnungseinheiten: | keine |
|
Benutzung |
Schutzfristende: | 31.12.1952 |
Erforderliche Bewilligung: | Keine |
Physische Benützbarkeit: | Uneingeschränkt |
Zugänglichkeit: | Öffentlich |
|
URL für diese Verz.-Einheit |
URL: | https://archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4664 |
|
Social Media |
Weiterempfehlen | |
|