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AT-OeStA/HHStA UR AUR 10105 Der Jude Chatschim aus Cilli, derzeit wohnhaft in Triest, bekennt für sich und seinen Bruder Mosche sowie ihre Frauen, Kinder und Gesellschaft, dass die Juden Pessach, mit Zunamen Paskul genannt, und Didia, die sich in Görz aufgehalten haben, seine und Mosches Diener si
Angaben zur Identifikation |
Signatur: | AT-OeStA/HHStA UR AUR 10105 |
Titel: | Der Jude Chatschim aus Cilli, derzeit wohnhaft in Triest, bekennt für sich und seinen Bruder Mosche sowie ihre Frauen, Kinder und Gesellschaft, dass die Juden Pessach, mit Zunamen Paskul genannt, und Didia, die sich in Görz aufgehalten haben, seine und Mosches Diener sind und dass die Pferde und die 48 Gulden, die die beiden bei sich führen, ihm und seinem Bruder gehören und niemand anderer Anspruch darauf hat. |
Entstehungszeitraum: | 24.11.1360 |
Stufe: | Einzelstück (Aktenstück, Bild, Karte, Urkunde) |
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Angaben zum Kontext |
Provenienz: | Rep. 1 |
Archivalienart: | Urkunde |
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Angaben zu Inhalt und Struktur |
Regest: | Der Jude Chatschim (Chatzzim) aus Cilli, derzeit wohnhaft in Triest, bekennt für sich und seinen Bruder Mosche (Muschen) sowie ihre Frauen, Kinder und Gesellschaft, dass die Juden Pessach (Pezzach), mit Zunamen Paskul (Pascul) genannt, und Didia, die sich in Görz aufgehalten haben, seine und Mosches Diener sind und dass die Pferde und die 48 Gulden, die die beiden bei sich führen, ihm und seinem Bruder gehören und niemand anderer Anspruch darauf hat. Die Juden Pessach und Didia sind mit den Pferden und dem Geld dem Herzog Rudolf [IV.] von Österreich in keiner Weise entflohen, und die Grafen Meinhard und Heinrich von Görz[-Tirol] haben die beiden auf seine, Chatschims, Bitte hin ziehen lassen und ihnen auch Pferde und Geld, die man ihnen abgenommen hatte, wiedergegeben. Chatschim und Mosche, ihre Frauen, Kinder und Gesellschaft erklären daher,weder gegen die Herren von Görz noch gegen einen ihrer Diener oder Untertanen Hass oder Feindschaft zu hegen und ihnen weder heimlich noch öffentlich schaden wollen. Entsteht den Görzern dennoch ein Schaden, soll Chatschim diesen aus seinen und seiner Frau jetzigen und zukünftigen Gütern ersetzen, egal in welcher Herrschaft diese liegen. Darüber gibt er diesen Brief, der auf seine Bitte hin die Siegel Lazzers Rossburger von Triest und des Triester Bürgers Choliot trägt, sowie seine jüdische Schrift, die er mit eigener Hand geschrieben hat und unter der sich sein Bruder, ihre Frauen, Kinder und Gesellschaft verbinden; er verheißt bei seiner jüdische Treue an Eides statt, dass er nach jüdischem Recht (nach judischer ee), sodass es beste Gültigkeit habe, geschworen hat, alles Obenstehende zu leisten und einzuhalten. (Brugger/Wiedl II, Nr. 966). |
Darin: | Hebräischer Vermerk auf der Plica: אני החתום למטה מודיע לכל רואי כתיבת ידי זה וקבלתי עלי לקיים לפני אחי הנ׳ר׳ משה ולפני נשינו וילדנו ועבור כל יורשינו וכל חבירינו לקיים כל מה שכתוב בכתיבה של גויים שכתבתי עליו כתיבת ידי שנתתי לזה הפחות מעיינהרט מגורץ ואחיו האיינרך מגורץ זה הכתב חתום עם שני חתומות של שני ערונים מטרשט מסיר לעזר ומסיר קוליוט לעדות ולראייה עלי ועל כל אותם הנ׳ לעיל לקיים כל מה שכתוב בזה הכתב שכתב בכתיבה של גויים ונתתי כתיבת ידי לעדות על זה הכתב וזה חתימתי כתיבתי מידי חיים בן הנ׳ר׳ שבתי ז׳צ׳ל 'Ich, der unten Unterzeichnende, tue jedem kund, der dieses mein Schreiben meiner Hand sieht, dass ich es für meinen Bruder, den vornehmen Herrn Mosche, und für unsere Ehefrauen und unsere Kinder und für alle unsere Erben und alle unsere Genossen auf mich genommen habe, zu halten, was im Brief der Nichtjuden (Gojim) steht, den ich darüber geschrieben habe, das eigenhändige Schreiben, das ich diesem Grafen "Meinhart" von "Gorz" und seinem Bruder "Heinrech" von "Gorz" gegeben habe. Dieses Schreiben ist gesiegelt mit den zwei Siegeln von zwei Bürgern von "Trest", von "Sir Lesar" und von "Sir Koliot", zum Zeugnis und Beweis über mich und über alle jene, die oben erwähnt sind, alles zu halten, was in diesem Brief steht, das er schrieb [oder vermutlich: geschrieben steht] im Brief der Nichtjuden. Und ich habe darüber mein eigenhändiges Schreiben zum Zeugnis dieses Briefes gegeben, und das ist meine Unterschrift, meine Handschrift Chaim (Chatschim), Sohn des vornehmen Herrn Schabtai (Scheblein), das Andenken des Gerechten zum Segen.' |
Sprache: | Deutsch, Hebräisch |
Siegel: | zwei Siegel an Pergamentpressel |
Beschreibstoff: | Pergament |
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Angaben zur Benutzung |
Reproduktion vorhanden: | Nicht vorhanden |
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Angaben zu verwandtem Material |
Veröffentlichungen: | Eveline Brugger/Birgit Wiedl, Regesten zur Geschichte der Juden in Österreich im Mittelalter 2, Nr. 966. |
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Behältnisse |
Anzahl: | 1 |
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Verwandte Verzeichnungseinheiten |
Verwandte Verzeichnungseinheiten: | keine |
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Benutzung |
Schutzfristende: | 31.12.1390 |
Erforderliche Bewilligung: | Keine |
Physische Benützbarkeit: | Uneingeschränkt |
Zugänglichkeit: | Öffentlich |
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URL für diese Verz.-Einheit |
URL: | https://archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4460298 |
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