AT-OeStA/HHStA UR AUR 10100 Graf Otto von Ortenburg bekennt für sich, seine Brüder und ihre Erben, dass sie Nikolaus Sommerecker zusammen mit Friedrich von Zobelsberg und Seifried von St. Peter bei den Juden Mosche und Chatschim, deren Frauen und Erben als Bürgen gesetzt haben und versprechen, Nik

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/HHStA UR AUR 10100
Titel:Graf Otto von Ortenburg bekennt für sich, seine Brüder und ihre Erben, dass sie Nikolaus Sommerecker zusammen mit Friedrich von Zobelsberg und Seifried von St. Peter bei den Juden Mosche und Chatschim, deren Frauen und Erben als Bürgen gesetzt haben und versprechen, Nikolaus Sommerecker und dessen Erben unter Einsatz ihres Besitzes schadlos zu halten.
Entstehungszeitraum:08.11.1360
Stufe:Einzelstück (Aktenstück, Bild, Karte, Urkunde)

Angaben zum Kontext

Provenienz:Rep. 24; Innerösterreich; Hofkammerarchiv
Archivalienart:Urkunde

Angaben zu Inhalt und Struktur

Regest:Graf Otto von Ortenburg bekennt für sich, seine Brüder und ihre Erben, dass sie Nikolaus Sommerecker zusammen mit Friedrich von Zobelsberg und Seifried von St. Peter bei den Juden Mosche (Muschen) und Chatschim (Chadgim), deren Frauen und Erben um 200 Mark Agleier und 300 gewogene Gulden als Bürgen gesetzt haben, von denen sie sie am kommenden St. Georgstag (24. 4. 1361) lösen sollen. Sie versprechen, Nikolaus Sommerecker und dessen Erben unter Einsatz ihres Besitzes schadlos zu halten; widrigenfalls soll der Landesherr die Bürgen aus den Gütern der Schuldner entschädigen. (Brugger/Wiedl, Bd. II, Nr. 963).
Aussteller:Graf Otto von Ortenburg
Empfänger/Vertragspartner:Nikolaus Sommerecker
Ort:-
Sprache:Deutsch
Siegel:Siegel des Ausstellers an Pergamentpressel
Beschreibstoff:Pergament

Angaben zur Benutzung

Reproduktion vorhanden:Nicht vorhanden

Angaben zu verwandtem Material

Veröffentlichungen:Eveline Brugger/Birgit Wiedl, Regesten zur Geschichte der Juden in Österreich im Mittelalter 2, Nr. 963.
 

Behältnisse

Anzahl:1
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1390
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4460293
 

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