AT-OeStA/HHStA UR AUR 9839 Hermann Peuerl und Friedrich Kindberger sowie ihre Frauen und Erben bekennen, dass sie den Juden Mosche und Chatschim, deren Frauen und Erben 575 gewogene Gulden bis zum kommenden St. Georgstag (24. 4. 1360) zurückzahlen sollen., 1359.08.01 (Einzelstück (Aktenstück, Bild

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/HHStA UR AUR 9839
Titel:Hermann Peuerl und Friedrich Kindberger sowie ihre Frauen und Erben bekennen, dass sie den Juden Mosche und Chatschim, deren Frauen und Erben 575 gewogene Gulden bis zum kommenden St. Georgstag (24. 4. 1360) zurückzahlen sollen.
Entstehungszeitraum:01.08.1359
Stufe:Einzelstück (Aktenstück, Bild, Karte, Urkunde)

Angaben zum Kontext

Provenienz:Rep. 3
Archivalienart:Urkunde

Angaben zu Inhalt und Struktur

Regest:Hermann Peuerl und Friedrich Kindberger sowie ihre Frauen und Erben bekennen, dass sie den Juden Mosche (Muschen) und Chatschim (Chatschem), deren Frauen und Erben 575 gewogene Gulden bis zum kommenden St. Georgstag (24. 4. 1360) zurückzahlen sollen. Friedrich von Auffenstein und Heinrich von Rabenstein bekennen, freiwillig Bürgen geworden zu sein. Bei Nichtbezahlung am Stichtag sollen sie Pfänder stellen, ansonsten versprechen sie, den Juden allen entstehenden Schaden aus ihrem Besitz zu ersetzen, aus dem sie der Landesherr widrigenfalls entschädigen soll. Weiters kommen ab dem Stichtag Zinsen von zwei Grazer Pfennig pro Gulden und Woche dazu. (Brugger/Wiedl, Bd. 2, Nr. 915)
Aussteller:Hermann Peuerl und Friedrich Kindberger sowie ihre Frauen und Erben
Ort:-
Sprache:Deutsch
Siegel:Siegel Hermann Peuerls, Friedrich Kindbergers, Friedrichs von Auffenstein und Heinrichs von Rabenstein angekündigt, teilweise beschädigt.
Beschreibstoff:Pergament

Angaben zur Benutzung

Reproduktion vorhanden:Nicht vorhanden

Angaben zu verwandtem Material

Veröffentlichungen:Brugger/Wiedl, Regesten zur Geschichte der Juden im Mittelalter in Österreich Bd. 2, Nr. 915.
 

Behältnisse

Anzahl:1
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1389
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4431981
 

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