AT-OeStA/HHStA UR AUR 9637 Herzog Albrecht [II.] von Österreich schlichtet einen Streit zwischen den Grafen Meinhard und Heinrich von Görz und dem Juden Häslein von Judenburg wegen einer Geldschuld., 1358.06.19 (Einzelstück (Aktenstück, Bild, Karte, Urkunde))

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/HHStA UR AUR 9637
Titel:Herzog Albrecht [II.] von Österreich schlichtet einen Streit zwischen den Grafen Meinhard und Heinrich von Görz und dem Juden Häslein von Judenburg wegen einer Geldschuld.
Entstehungszeitraum:19.06.1358
Stufe:Einzelstück (Aktenstück, Bild, Karte, Urkunde)

Angaben zum Kontext

Provenienz:Rep. 1
Archivalienart:Urkunde

Angaben zu Inhalt und Struktur

Regest:Albrecht [II.], Herzog von Österreich, Steier und Kärnten, bekennt, dass er zwischen seinen Oheimen, den Grafen Meinhard und Heinrich von Görz[-Tirol], einerseits und seinem Juden Häslein (Haeslein/Haesel) aus Judenburg andererseits folgendermaßen entschieden hat: Häslein soll den Görzern alle Schuldbriefe wiedergeben, dafür erhält er von den Görzern einen Schuldbrief über 1800 Mark Agleier Pfennig, die diese innerhalb der nächsten drei Jahre zurückzahlen sollen, die mit dem St. Jakobstag über ein Jahr (25.7. 1359) beginnen, an dem sie dem Juden 600 Mark zahlen sollen. Weiters sollen sie Heinrich Raspe, Ulrich von Reiffenberg, Heinrich von Weißpriach, Heinrich von Lavant, Albrecht von Gschieß, Lienhard Flachsperger, Jörg von Feldsberg und Hans von Stall bei Häslein als Bürgen setzen. Zahlen die Görzer am Stichtag nicht, sollen sie und ihre Bürgen mit je zwei Pferden nach Judenburg ins Einlager gehen. Sollten ein oder mehrere Bürgen ausfallen, sollen die Görzer Häslein innerhalb zweier Monate andere Bürgen stellen, ansonsten müssen sie mit den noch übrigen Bürgen mit je zwei Pferden ins Einlager, bis sie die weiteren Bürgen gestellt haben. Verstoßen die Görzer gegen diese Bestimmungen, so erhalten die alten Schuldbriefe und Pfänder Häsleins ihre Gültigkeit zurück. Die Görzer sollen Häslein, dessen Frau und Erben die Einhaltung der genannten Bestimmungen in einer Urkunde zusichern und den Juden darin ihren Besitz als Sicherheit stellen. Haben die Görzer die Schuldsumme bezahlt, sollen alle alten Schuldbriefe ungültig sein. Die Angelegenheit soll bis spätestens 14 Tage nach dem kommenden St. Jakobstag geregelt werden. (Brugger/Wiedl)
Aussteller:Herzog Albrecht II. von Österreich
Empfänger/Vertragspartner:Grafen Meinhard und Heinrich von Görz und der Jude Häslein von Judenburg
Ort:Linz
Sprache:Deutsch
Siegel:1 anhangendes Siegel des Ausstellers
Beschreibstoff:Pergament

Angaben zur Benutzung

Reproduktion vorhanden:Nicht vorhanden

Angaben zu verwandtem Material

Veröffentlichungen:Brugger/Wiedl, Regesten zur Geschichte der Juden in Österreich im Mittelalter, Bd. 2, S. 203f., Nr. 875
 

Behältnisse

Anzahl:1
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1388
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4416717
 

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