AT-OeStA/HHStA UR AUR 8667 König Karl (IV.) bekennt, dass die Grafen Meinhard und Heinrich von Görz nicht eher schuldig sein sollen die Reichslehen zu empfangen, bis er in die Lombardei reist., 1352.04.01 (Einzelstück (Aktenstück, Bild, Karte, Urkunde))

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/HHStA UR AUR 8667
Titel:König Karl (IV.) bekennt, dass die Grafen Meinhard und Heinrich von Görz nicht eher schuldig sein sollen die Reichslehen zu empfangen, bis er in die Lombardei reist.
Entstehungszeitraum:01.04.1352
Stufe:Einzelstück (Aktenstück, Bild, Karte, Urkunde)

Angaben zum Kontext

Provenienz:Rep. 1;
Archivalienart:Urkunde

Angaben zu Inhalt und Struktur

Aussteller:König Karl (IV.)
Empfänger/Vertragspartner:Grafen Meinhard und Heinrich von Görz
Ort:Prag
Sprache:Latein
Siegel:1 recto unter Papierdecke aufgedrücktes Siegel
Beschreibstoff:Pergament

Angaben zur Benutzung

Reproduktion vorhanden:Nicht vorhanden

Weitere Bemerkungen

Bemerkungen:Kanzleivermerk und Registraturvermerk.
 

Behältnisse

Anzahl:1
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1382
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4331705
 

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