AT-OeStA/HHStA UR AUR 8022 Erzbischof Ortolf von Salzburg bestimmt, dass der Bach Kaprun, das Gejaid und das Fischen, der Wald mit Jagd und Federspiel den Brüdern von Felben, die Wälder aber und das ganze Gejaid in dem Heubach dem Erzstift zustehen sollen., 1347.07.27 (Einzelstück (Aktenstück, Bil

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/HHStA UR AUR 8022
Titel:Erzbischof Ortolf von Salzburg bestimmt, dass der Bach Kaprun, das Gejaid und das Fischen, der Wald mit Jagd und Federspiel den Brüdern von Felben, die Wälder aber und das ganze Gejaid in dem Heubach dem Erzstift zustehen sollen.
Entstehungszeitraum:27.07.1347
Stufe:Einzelstück (Aktenstück, Bild, Karte, Urkunde)

Angaben zum Kontext

Provenienz:Salzburg
Archivalienart:Urkunde

Angaben zu Inhalt und Struktur

Aussteller:Konrad und Jans von Velben
Ort:Salzburg
Sprache:Deutsch
Siegel:2 Siegel der beiden Aussteller
Beschreibstoff:Pergament

Angaben zur Benutzung

Reproduktion vorhanden:Digitale Aufnahme

Angaben zu verwandtem Material

Website:https://www.monasterium.net/mom/AT-HHStA/SbgE/AUR_1347_VII_27/charter
 

Behältnisse

Anzahl:1
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1377
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4289507
 

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