Angaben zur Identifikation |
Signatur: | AT-OeStA/HHStA SB Nl Hussarek |
Titel: | Hussarek-Heinlein, Max: Nachlass |
Entstehungszeitraum: | 1883 - 1937 |
Stufe: | Bestand |
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Angaben zum Umfang |
Anzahl: | 5 |
Archivalienart: | Akten |
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Angaben zum Kontext |
Aktenbildner-/Provenienzname: | Max Hussarek-Heinlein (1865-1935) war christlichsozialer Politiker in der österreichischen Reichshälfte Österreich-Ungarns. In der Endphase der Monarchie war er 1918 drei Monate lang (vorletzter) Ministerpräsident Kaiser Karls I. Er studierte ab 1883 Kirchenrecht an der Universität Wien und promovierte 1889 sub auspiciis imperatoris zum Doktor juris. 1888 wurde er Konzeptspraktikant bei der k.k. Finanzlandesdirektion für Niederösterreich. 1890 bis 1892 hielt er als Juristenpräfekt am Theresianum kirchenrechtliche Kolloquien ab. Gleichzeitig wurde er Erzieher von Prinz Abbas Hilmi, dem zukünftigen Khediven von Ägypten. Seit 1892 arbeitete er im für Cisleithanien zuständigen k.k. Ministerium für Kultus und Unterricht und wurde Privatdozent, 1895 außerordentlicher Professor für Kirchenrecht an der Universität Wien. Dort führte er eigene rechtshistorische Vorlesungen ein und wurde dadurch zum Begründer der modernen Wiener Kirchenrechtsschule. 1897 übernahm er im Ministerium die Leitung der Abteilung für Angelegenheiten des katholischen Kultus und wurde 1907 Leiter des Kultusamtes des Ministeriums. Von 1911 bis 1917 war der Christlichsoziale Hussarek Unterrichtsminister dreier k.k. Regierungen (Stürgkh, Koerber II und Clam-Martinic). In seine Amtszeit fielen die Anerkennung der Professoren der evangelischen theologischen Fakultät als Universitätsprofessoren, die Reform der rechts- und staatswissenschaftlichen Studien und die Anerkennung des Islams nach hanafitischem Ritus als Religionsgesellschaft. 1917 wurde er von Kaiser Karl I. in den Freiherrenstand erhoben. Von 25. Juli bis 27. Oktober 1918 amtierte Hussarek als (vorletzter) k.k. Ministerpräsident von Cisleithanien [wikipedia] |
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Angaben zu Inhalt und Struktur |
Inhalt: | Tagebücher, Manuskripte, Zeitungsartikel, Ehrendiplome |
Bewertung und Kassation: | Dauerhaft aufzubewahren. |
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Angaben zur Benutzung |
Zugangsbestimmungen: | Der Bestand ist gemäß Bundesarchivgesetz (BGBl. I/162/1999) in Zusammenhang mit der Benutzerordnung des Österreichischen Staatsarchivs in der jeweils gültigen Fassung zugänglich. |
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Verwandte Verzeichnungseinheiten |
Verwandte Verzeichnungseinheiten: | keine |
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Benutzung |
Schutzfristende: | 31.12.1967 |
Erforderliche Bewilligung: | Keine |
Physische Benützbarkeit: | Uneingeschränkt |
Zugänglichkeit: | Öffentlich |
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URL für diese Verz.-Einheit |
URL: | https://archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4242603 |
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