AT-OeStA/HHStA UR AUR 11630 Schuld- und Bürgbrief der Herzöge Albrecht III. und Leopold III. von Österreich als Schuldner und Bischof Johann von Brixen, Graf Ulrich von Schaunberg, und anderer Genannter als Bürgen, auf den Wiener Juden Hennleins Sohn von Neunburg., 1368.04.24 (Einzelstück (Aktenst

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/HHStA UR AUR 11630
Titel:Schuld- und Bürgbrief der Herzöge Albrecht III. und Leopold III. von Österreich als Schuldner und Bischof Johann von Brixen, Graf Ulrich von Schaunberg, und anderer Genannter als Bürgen, auf den Wiener Juden Hennleins Sohn von Neunburg.
Entstehungszeitraum:24.04.1368
Stufe:Einzelstück (Aktenstück, Bild, Karte, Urkunde)

Angaben zum Kontext

Provenienz:Rep. 1
Archivalienart:Urkunde

Angaben zu Inhalt und Struktur

Regest:Albrecht [III.] und Leopold [III.], Herzöge von Österreich, Steier, Kärnten und Krain, Grafen zu Tirol etc., Johann, Bischof von Brixen, Kanzler Herzog Albrechts, Graf Ulrich von Schaunberg, Friedrich von Wallsee[-Enns], Landmarschall in Österreich, Heidenreich von Maissau, oberster Schenk in Österreich, Hans von Liechtenstein-Nikolsburg, Wolfgang von Winden, Hofmeister Herzog Albrechts, Stephan von Toppel, Hofmeister Herzog Leopolds, und Reinhard von Wehingen, Kammermeister Herzog Albrechts, sowie alle ihre Erben erklären, dass sie dem Juden David Steuss (Daviden dem Steuzzen) aus Wien, Sohn Hendleins (Hennlein) aus [Kloster-]Neuburg, und dessen Erben 3000 gewogene Gulden viererlei Münze, nämlich ungarische, böhmische, Judenburger und Dukaten, sowie 700 Pfund Wiener Pfennig schulden, die sie ihnen ab dem Ausstellungstag über ein Jahr zurückzahlen sollen; ansonsten kommen pro Woche pro Gulden ein Wiener Pfennig und pro Pfund vier Wiener Pfennig Zinsen hinzu. Wollen die Juden nach der Rückzahlungsfrist Hauptgut und Schaden nicht länger borgen, sollen sie auf ihre Forderung hin ausbezahlt werden; widrigenfalls soll derjenige unter ihnen, den die Juden auffordern, am darauffolgenden Tag einen ehrbaren Knecht selbander mit zwei Pferden nach Wien ins Einlager schicken, wo diese gemäß Einlagerrecht verbleiben sollen, bis den Juden oder deren Erben Hauptgut und Schaden bezahlt wurden. Unabhängig davon, ob Einlager geleistet wird oder nicht, laufen die Zinsen weiter. Als Sicherheit setzen die Aussteller all ihren Besitz, aus dem die Landesfürsten, in deren Ländern und Gebieten ihre Güter liegen, von den Juden benannte Pfänder stellen sollen, bis Hauptgut und Schaden bezahlt sind. Die Herzöge versprechen, ihre Mitschuldner und Bürgen und deren Erben schadlos zu halten. [Brugger/Wiedl]
Aussteller:Herzoge Albrecht III. und Leopold III. von Österreich
Empfänger/Vertragspartner:Jude David Steuss
Darin:zwei hebräische Rückvermerke
Sprache:Deutsch

Angaben zur Benutzung

Reproduktion vorhanden:Nicht vorhanden

Angaben zu verwandtem Material

Veröffentlichungen:Brugger/Wiedl, Regesten zur Geschichte der Juden in Österreich im Mittelalter Bd. 3, Nr. 1240; RH V/1, S. 135, Nr. 296.
 

Behältnisse

Anzahl:1
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1398
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4074102
 

Social Media

Weiterempfehlen
 
Startseite|Anmelden|de en fr it nl