AT-OeStA/HHStA StK Patente 13-165 Die Verordneten der Landschaft von Österreich ob der Enns ordnen an, dass die Herren und Gültbesitzer für jede Feuerstelle 12 Kreuzer aus eigenen Mitteln bis Mitte Dezember ins Landschafts-General-Einnehmeramt einzahlen sollen, 1703.11.10 (Einzelstück (Aktenstück,

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/HHStA StK Patente 13-165
Titel:Die Verordneten der Landschaft von Österreich ob der Enns ordnen an, dass die Herren und Gültbesitzer für jede Feuerstelle 12 Kreuzer aus eigenen Mitteln bis Mitte Dezember ins Landschafts-General-Einnehmeramt einzahlen sollen
Entstehungszeitraum:10.11.1703
Frühere Signaturen:AT-OeStA/HHStA StK Patente 13-164
Stufe:Einzelstück (Aktenstück, Bild, Karte, Urkunde)

Angaben zum Kontext

Archivalienart:Patent

Angaben zu Inhalt und Struktur

Aussteller:Verordnete der Landschaft von Österreich ob der Enns
Empfänger/Vertragspartner:drei obere Stände
Ort:Linz
Sprache:Deutsch

Weitere Bemerkungen

Bemerkungen:Abschrift, 2 Exemplare
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1733
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4009623
 

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