AT-OeStA/HHStA StK Patente 11-2 Kaiser Leopold I. ordnet an, dass die Geistlichkeit im Land ob der Enns ohne seine Bewilligung von ihren Stiftungen, Klöstern und geistlichen Gütern nichts verkaufen, verpfänden oder versetzen darf, widrigenfalls würden derartige Verträge für ungültig erklärt, 1670.

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/HHStA StK Patente 11-2
Titel:Kaiser Leopold I. ordnet an, dass die Geistlichkeit im Land ob der Enns ohne seine Bewilligung von ihren Stiftungen, Klöstern und geistlichen Gütern nichts verkaufen, verpfänden oder versetzen darf, widrigenfalls würden derartige Verträge für ungültig erklärt
Entstehungszeitraum:15.04.1670
Stufe:Einzelstück (Aktenstück, Bild, Karte, Urkunde)

Angaben zum Kontext

Archivalienart:Patent

Angaben zu Inhalt und Struktur

Aussteller:Kaiser Leopold I.
Empfänger/Vertragspartner:alle Untertanen
Ort:Wien
Sprache:Deutsch

Weitere Bemerkungen

Bemerkungen:Abschrift
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1700
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=3942242
 

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