AT-OeStA/HHStA StK Patente 10-56 Der Landeshauptmann von Österreich ob der Enns ordnet an, dass die Obrigkeiten und Ortsvorsteher eifrig zu den ausgeschriebenen Betstunden kommen sollen um den Untertanen mit gutem Beispiel voranzugehen; die Untergebenen sollen sich aber auch zahlreich einfinden, a

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/HHStA StK Patente 10-56
Titel:Der Landeshauptmann von Österreich ob der Enns ordnet an, dass die Obrigkeiten und Ortsvorsteher eifrig zu den ausgeschriebenen Betstunden kommen sollen um den Untertanen mit gutem Beispiel voranzugehen; die Untergebenen sollen sich aber auch zahlreich einfinden, ansonsten die Freitänze nicht mehr gestattet werden
Entstehungszeitraum:10.10.1661
Stufe:Einzelstück (Aktenstück, Bild, Karte, Urkunde)

Angaben zum Kontext

Archivalienart:Patent

Angaben zu Inhalt und Struktur

Aussteller:David Graf von Weissenwolff, Landeshauptmann von Österreich ob der Enns
Ort:Linz
Sprache:Deutsch

Weitere Bemerkungen

Bemerkungen:Abschrift
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1691
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=3940175
 

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