AT-OeStA/HHStA StK Patente 9-132 Der Landeshauptmann von Österreich ob der Enns ordnet an, dass gegen die gerichtliche Exekution unter keinerlei Vorwand interveniert werden darf, ansonsten die intervenierenden Parteien selbst der gerichtlichen Strafe verfallen sollen, 1652.09.24 (Einzelstück (Akte

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/HHStA StK Patente 9-132
Titel:Der Landeshauptmann von Österreich ob der Enns ordnet an, dass gegen die gerichtliche Exekution unter keinerlei Vorwand interveniert werden darf, ansonsten die intervenierenden Parteien selbst der gerichtlichen Strafe verfallen sollen
Entstehungszeitraum:24.09.1652
Stufe:Einzelstück (Aktenstück, Bild, Karte, Urkunde)

Angaben zum Kontext

Archivalienart:Patent

Angaben zu Inhalt und Struktur

Aussteller:Landeshauptmann von Österreich ob der Enns
Ort:Linz
Sprache:Deutsch
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1682
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=3934577
 

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