AT-OeStA/HHStA StK Patente 9-108 Der Landeshauptmann von Österreich ob der Enns ordnet an, dass Gewaltanklagen in Zukunft nicht ohne vorheriges Ersuchen um Güte der beklagten Partei eingereicht werde und dass, falls es wirklich zur gerichtlichen Klage komme, diese nicht gegen den Beamten sondern g

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/HHStA StK Patente 9-108
Titel:Der Landeshauptmann von Österreich ob der Enns ordnet an, dass Gewaltanklagen in Zukunft nicht ohne vorheriges Ersuchen um Güte der beklagten Partei eingereicht werde und dass, falls es wirklich zur gerichtlichen Klage komme, diese nicht gegen den Beamten sondern gegen den Herrn selbst gestellt werden solle, ausser es handelt sich um ausländische Fürsten
Entstehungszeitraum:09.05.1650
Stufe:Einzelstück (Aktenstück, Bild, Karte, Urkunde)

Angaben zum Kontext

Archivalienart:Patent

Angaben zu Inhalt und Struktur

Aussteller:Landeshauptmann und kaiserliche Landräte
Empfänger/Vertragspartner:alle Parteien und Advokaten
Sprache:Deutsch

Weitere Bemerkungen

Bemerkungen:Abschrift
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1680
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=3914805
 

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