AT-OeStA/HHStA StK Patente 9-6 Der Landeshauptmann von Österreich ob der Enns ordnet an, dass jene Obrigkeiten, die mit der Bezahlung der Getränkesteuer im Rückstand sind, innerhalb von 8 Tagen nach Linz kommen und dort beim kaiserlichen Vizedom ihre Schulden bezahlen, 1641.08.31 (Einzelstück (Akt

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/HHStA StK Patente 9-6
Titel:Der Landeshauptmann von Österreich ob der Enns ordnet an, dass jene Obrigkeiten, die mit der Bezahlung der Getränkesteuer im Rückstand sind, innerhalb von 8 Tagen nach Linz kommen und dort beim kaiserlichen Vizedom ihre Schulden bezahlen
Entstehungszeitraum:31.08.1641
Stufe:Einzelstück (Aktenstück, Bild, Karte, Urkunde)

Angaben zum Kontext

Archivalienart:Patent

Angaben zu Inhalt und Struktur

Aussteller:Hans Ludwig Graf von Kuefstein, Landeshauptmann von Österreich ob der Enns
Empfänger/Vertragspartner:Stände der Prälaten, Herren, Ritter und Städte sowie Pfarrer, Kaplane, Benefiziaten und alle Untertanen in Österreich ob der Enns
Ort:Linz
Sprache:Deutsch

Weitere Bemerkungen

Bemerkungen:Abschrift
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1671
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=3846524
 

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