AT-OeStA/HHStA StK Patente 8-237 Der Landeshauptmann von Österreich ob der Enns ordnet an, dass ausgerissene und flüchtige Soldaten innerhalb von 14 Tagen zu ihren Regimentern zurückkehren müssen, ansonsten sie bestraft und an ihnen ein Exempel statuiert werden würde, 1640.03.31 (Einzelstück (Akte

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/HHStA StK Patente 8-237
Titel:Der Landeshauptmann von Österreich ob der Enns ordnet an, dass ausgerissene und flüchtige Soldaten innerhalb von 14 Tagen zu ihren Regimentern zurückkehren müssen, ansonsten sie bestraft und an ihnen ein Exempel statuiert werden würde
Entstehungszeitraum:31.03.1640
Stufe:Einzelstück (Aktenstück, Bild, Karte, Urkunde)

Angaben zum Kontext

Archivalienart:Patent

Angaben zu Inhalt und Struktur

Aussteller:Hans Ludwig Graf von Kuefstein, Landeshauptmann von Österreich ob der Enns
Empfänger/Vertragspartner:alle Landgerichts- und andere Obrigkeiten in Österreich ob der Enns
Ort:Linz
Sprache:Deutsch
Siegel:Oblatensiegel abgefallen

Weitere Bemerkungen

Bemerkungen:gedruckt
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1670
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=3826014
 

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