AT-OeStA/HHStA StK Patente 8-223 Kaiser Ferdinand III. ordnet an, dass von jedem Scheffel Salz, der nach Böhmen eingeführt wird, ausnahmslos 30 Kreuzer oder ein halber Gulden Zoll abgeführt wird; wer dies nicht tut und keinen Zettel vorweisen kann, dem soll nicht nur das Salz sondern auch Pferd un

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/HHStA StK Patente 8-223
Titel:Kaiser Ferdinand III. ordnet an, dass von jedem Scheffel Salz, der nach Böhmen eingeführt wird, ausnahmslos 30 Kreuzer oder ein halber Gulden Zoll abgeführt wird; wer dies nicht tut und keinen Zettel vorweisen kann, dem soll nicht nur das Salz sondern auch Pferd und Wagen weggenommen werden und wie ein Schmuggler behandelt werden.
Entstehungszeitraum:03.08.1639
Stufe:Einzelstück (Aktenstück, Bild, Karte, Urkunde)

Angaben zum Kontext

Archivalienart:Patent

Angaben zu Inhalt und Struktur

Aussteller:Kaiser Ferdinand III.
Empfänger/Vertragspartner:alle Untertanen aller vier Stände im Erbkönigreich Böhmen
Ort:Wien
Sprache:Deutsch

Weitere Bemerkungen

Bemerkungen:gedruckt, tschechisch und deutsch
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1669
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=3824397
 

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