AT-OeStA/HHStA StK Patente 8-202 Der Landeshauptmann von Österreich ob der Enns verbietet auf Ansuchen der ansässigen Leinweber den Haar- und Garnverkauf und den Ausfuhr ausser Landes unter Androhung von 100 Dukaten Strafe; ausserdem auch falsche Haspeln., 1639.02.12 (Einzelstück (Aktenstück, Bild

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/HHStA StK Patente 8-202
Titel:Der Landeshauptmann von Österreich ob der Enns verbietet auf Ansuchen der ansässigen Leinweber den Haar- und Garnverkauf und den Ausfuhr ausser Landes unter Androhung von 100 Dukaten Strafe; ausserdem auch falsche Haspeln.
Entstehungszeitraum:12.02.1639
Stufe:Einzelstück (Aktenstück, Bild, Karte, Urkunde)

Angaben zum Kontext

Archivalienart:Patent

Angaben zu Inhalt und Struktur

Aussteller:Johann Ludwig Graf zu Kuefstein, Landeshauptmann von Österreich ob der Enns
Empfänger/Vertragspartner:alle Städte, Märkte, Landgerichts- und Herrschaftsobrigkeiten im Hausruckviertel sowie Landrichter und Überreiter im Erzherzogtum Österreich ob der Enns
Ort:Linz
Sprache:Deutsch

Weitere Bemerkungen

Bemerkungen:Abschrift
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1669
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=3796786
 

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