AT-OeStA/HHStA StK Patente 7-63 Der Statthalter von Bayern rügt die Nichteinhaltung des angeordneten Ausfuhrverbots von Lebensmitteln und den Umtausch von guten Silbermünzen; deswegen ordnet er unter Androhung von Strafe an, dass die diesbezüglich ergangenen Patente eingehalten werden sollen; Lebe

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/HHStA StK Patente 7-63
Titel:Der Statthalter von Bayern rügt die Nichteinhaltung des angeordneten Ausfuhrverbots von Lebensmitteln und den Umtausch von guten Silbermünzen; deswegen ordnet er unter Androhung von Strafe an, dass die diesbezüglich ergangenen Patente eingehalten werden sollen; Lebensmittel wie Brot, Eier, Getreide, Schmalz aber auch Unschlitt dürfen nicht ausgeführt werden; desgleichen keine Silber- oder Kupfermünzen
Entstehungszeitraum:09.03.1922
Stufe:Einzelstück (Aktenstück, Bild, Karte, Urkunde)

Angaben zum Kontext

Archivalienart:Patent

Angaben zu Inhalt und Struktur

Aussteller:Adam Freiherr von Herberstorff, Statthalter in Österreich ob der Enns
Empfänger/Vertragspartner:alle Obrigkeiten und Einwohner in Österreich ob der Enns
Ort:Linz
Sprache:Deutsch

Weitere Bemerkungen

Bemerkungen:gedruckt
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1952
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=3612106
 

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