AT-OeStA/HHStA StK Patente 1-129 Der Landeshauptmann von Österreich ob der Enns ordnet an, dass es bei der Abgabe des Zehents keine unerlaubten Vorteile geben dürfe., 1531.06.22 (Einzelstück (Aktenstück, Bild, Karte, Urkunde))

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/HHStA StK Patente 1-129
Titel:Der Landeshauptmann von Österreich ob der Enns ordnet an, dass es bei der Abgabe des Zehents keine unerlaubten Vorteile geben dürfe.
Entstehungszeitraum:22.06.1531
Stufe:Einzelstück (Aktenstück, Bild, Karte, Urkunde)

Angaben zu Inhalt und Struktur

Aussteller:Cyriac Freiherr zu Polheim und Wartenburg, Landeshauptmann in Österreich ob der Enns
Empfänger/Vertragspartner:Stände der Prälaten, Herren, Ritter und Städte, die Untertanen in Österreich ob der Enns haben
Ort:Linz
Sprache:Deutsch

Weitere Bemerkungen

Bemerkungen:Abschrift
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1561
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=3482435
 

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