AT-OeStA/HHStA StK Patente 2-38 König Ferdinand I. ordnet an, dass niemand Vogt- oder Mundknechte einstellen darf, bei Zuwiderhandeln beträgt die Strafe 100 ungarische Gulden, 1544.12.04 (Einzelstück (Aktenstück, Bild, Karte, Urkunde))

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/HHStA StK Patente 2-38
Titel:König Ferdinand I. ordnet an, dass niemand Vogt- oder Mundknechte einstellen darf, bei Zuwiderhandeln beträgt die Strafe 100 ungarische Gulden
Entstehungszeitraum:04.12.1544
Stufe:Einzelstück (Aktenstück, Bild, Karte, Urkunde)

Angaben zum Kontext

Archivalienart:Patent

Angaben zu Inhalt und Struktur

Aussteller:Kaiser Ferdinand I.
Empfänger/Vertragspartner:alle Prälaten, Grafen, Herren, Ritterschaft und Adel in Österreich ob der Enns
Ort:Wien
Sprache:Deutsch
Beschreibstoff:Papier

Weitere Bemerkungen

Bemerkungen:Der Titel ist die historische Originalbeschreibung, die das Staatsarchiv aus dokumentarischen Gründen übernommen hat. Dieser kann allerdings fehlerhaft, tendenziös, überholt oder politisch extrem sein.
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1574
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=3382502
 

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