AT-OeStA/HHStA StK Patente 3-161 Kaiser Maximilian II. untersagt ausländischen Krämern und Hausierern das Feilbieten ihrer Waren bei Verlust derselben, ausser auf befreiten ordentlichen Jahrmärkten. Auch wird allen Untertanen, die sich in Dörfern, Höfen und Tavernen aufhalten, aber nicht in Städte

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/HHStA StK Patente 3-161
Titel:Kaiser Maximilian II. untersagt ausländischen Krämern und Hausierern das Feilbieten ihrer Waren bei Verlust derselben, ausser auf befreiten ordentlichen Jahrmärkten. Auch wird allen Untertanen, die sich in Dörfern, Höfen und Tavernen aufhalten, aber nicht in Städten oder Märkten und Burgen wohnhaft sind, das Handeln und Hausieren auf den befreiten Jahr- und Wochenmärkten verboten.
Entstehungszeitraum:18.12.1570
Stufe:Einzelstück (Aktenstück, Bild, Karte, Urkunde)

Angaben zum Kontext

Archivalienart:Patent

Angaben zu Inhalt und Struktur

Aussteller:Kaiser Maximilian II.
Empfänger/Vertragspartner:alle Untertanen im Erzherzogtum Österreich ob und unter der Enns
Ort:Korneuburg
Sprache:Deutsch
Siegel:Oblatensiegel abgefallen
Beschreibstoff:Papier

Angaben zur Benutzung

Reproduktion vorhanden:Nicht vorhanden

Weitere Bemerkungen

Bemerkungen:gedruckt
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1600
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=3339373
 

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