AT-OeStA/HHStA StK Patente 3-147 Erzherzog Karl von Innerösterreich ordnet an, dass die herumziehenden Landsknechte umgehend auf den Strassen das Land zu verlassen oder ihr Heim aufzusuchen haben; sie sollen sich nicht versammeln und nicht in die Häuser der Untertanen einfallen und diese bestehlen

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/HHStA StK Patente 3-147
Titel:Erzherzog Karl von Innerösterreich ordnet an, dass die herumziehenden Landsknechte umgehend auf den Strassen das Land zu verlassen oder ihr Heim aufzusuchen haben; sie sollen sich nicht versammeln und nicht in die Häuser der Untertanen einfallen und diese bestehlen und keine Umwege durch Nebenstrassen und Täler nehmen. Sollten sie es doch tun, sind sie einzufangen und ein Monat bei Wasser und Brot gefangenzusetzen, bei Rückfall an einem Baum aufzuhängen und dort zur Abschreckung hängen zu lassen, bis sie herabfallen. Den Wirten wird verboten, sie zu bewirten und ihnen Unterkunft zu geben, außer wenn sie körperlich zu schwach sind weiterzuziehen.
Entstehungszeitraum:13.03.1570
Stufe:Einzelstück (Aktenstück, Bild, Karte, Urkunde)

Angaben zum Kontext

Archivalienart:Patent

Angaben zu Inhalt und Struktur

Aussteller:Erzherzog Karl von Innerösterreich
Empfänger/Vertragspartner:alle Untertanen im Fürstentum Kärnten, besonders jene, die Gerichtsbarkeit innehaben
Ort:Graz
Sprache:Deutsch
Siegel:Oblatensiegel abgefallen
Beschreibstoff:Papier

Angaben zur Benutzung

Reproduktion vorhanden:Nicht vorhanden

Weitere Bemerkungen

Bemerkungen:gedruckt
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1600
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=3299185
 

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