AT-OeStA/HHStA StK Patente 3-137 Erzherzog Karl ordnet an, dass aus den von der tödlichen Infektion befallenen Orten niemand nach Graz oder in andere Städte und Dörfer kommen darf, um eine Ausbreitung der Infektion zu verhindern; außer er ist nachweislich 40 Tage hindurch an einem sicheren Ort gew

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/HHStA StK Patente 3-137
Titel:Erzherzog Karl ordnet an, dass aus den von der tödlichen Infektion befallenen Orten niemand nach Graz oder in andere Städte und Dörfer kommen darf, um eine Ausbreitung der Infektion zu verhindern; außer er ist nachweislich 40 Tage hindurch an einem sicheren Ort gewesen
Entstehungszeitraum:08.08.1569
Stufe:Einzelstück (Aktenstück, Bild, Karte, Urkunde)

Angaben zum Kontext

Archivalienart:Patent

Angaben zu Inhalt und Struktur

Aussteller:Erzherzog Karl von Innerösterreich
Empfänger/Vertragspartner:Alle Untertanen in den Fürstentümern Steyr, Kärnten, Krain und der fürstlichen Grafschaft Görz
Ort:Graz
Sprache:Deutsch
Siegel:Oblatensiegel
Beschreibstoff:Papier

Angaben zur Benutzung

Reproduktion vorhanden:Nicht vorhanden

Weitere Bemerkungen

Bemerkungen:gedruckt
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1599
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=3297737
 

Social Media

Weiterempfehlen
 
Startseite|Anmelden|de en fr it nl