AT-OeStA/HHStA StK Patente 3-132 Kaiser Maximilian II. ordnet an, dass die Klingenschmiede und Schleifer ihre Klingen den Messerern verkaufen müssen und nicht ausführen sollen; sollten die Messerer aber die Klingen nicht abkaufen, ist es ihnen erlaubt, ihre Klingen anderswo zu verkaufen., 1569.03.

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/HHStA StK Patente 3-132
Titel:Kaiser Maximilian II. ordnet an, dass die Klingenschmiede und Schleifer ihre Klingen den Messerern verkaufen müssen und nicht ausführen sollen; sollten die Messerer aber die Klingen nicht abkaufen, ist es ihnen erlaubt, ihre Klingen anderswo zu verkaufen.
Entstehungszeitraum:22.03.1569
Stufe:Einzelstück (Aktenstück, Bild, Karte, Urkunde)

Angaben zum Kontext

Archivalienart:Patent

Angaben zu Inhalt und Struktur

Aussteller:Kaiser Maximilian II.
Empfänger/Vertragspartner:alle Untertanen im Erzherzogtum Österreich unter und ob der Enns, insbesondere alle Handwerksmeister der Messerhersteller, Klingenschmiede und Schleifer, sowie alle Zöllner, Mautner und übrige Obrigkeiten
Ort:Wien
Sprache:Deutsch
Siegel:Oblatensiegel
Beschreibstoff:Papier

Angaben zur Benutzung

Reproduktion vorhanden:Nicht vorhanden

Weitere Bemerkungen

Bemerkungen:gedruckt
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1599
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=3297059
 

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