AT-OeStA/HHStA StK Patente 3-118 Erzherzog Karl von Innerösterreich ordnet an, dass keine Pferde außer Landes gebracht werden dürfen. Wenn ein Pferd widerrechtlich außer Landes gebracht wird, ist eine Strafe von 100 ungarischen Golddukaten zu bezahlen., 1568.09.10 (Einzelstück (Aktenstück, Bild, K

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/HHStA StK Patente 3-118
Titel:Erzherzog Karl von Innerösterreich ordnet an, dass keine Pferde außer Landes gebracht werden dürfen. Wenn ein Pferd widerrechtlich außer Landes gebracht wird, ist eine Strafe von 100 ungarischen Golddukaten zu bezahlen.
Entstehungszeitraum:10.09.1568
Stufe:Einzelstück (Aktenstück, Bild, Karte, Urkunde)

Angaben zum Kontext

Archivalienart:Patent

Angaben zu Inhalt und Struktur

Aussteller:Erzherzog Karl von Innerösterreich
Empfänger/Vertragspartner:alle Untertanen von Niederösterreich und der Grafschaft Görz
Ort:Graz
Sprache:Deutsch
Siegel:Oblatensiegel
Beschreibstoff:Papier

Angaben zur Benutzung

Reproduktion vorhanden:Nicht vorhanden

Weitere Bemerkungen

Bemerkungen:gedruckt
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1598
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=3292978
 

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