AT-OeStA/HHStA StK Patente 3-101 Erzherzog Karl verbietet Unzucht und ordnet an, dass die Grundobrigkeiten, die Knechte und Dirnen bei außerehelichem Verkehr antreffen, diese zu verhaften haben und sie bei Wasser und Brot vier Wochen einzusperren seien. Sollten sie neuerlich ertappt werden, sollen

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/HHStA StK Patente 3-101
Titel:Erzherzog Karl verbietet Unzucht und ordnet an, dass die Grundobrigkeiten, die Knechte und Dirnen bei außerehelichem Verkehr antreffen, diese zu verhaften haben und sie bei Wasser und Brot vier Wochen einzusperren seien. Sollten sie neuerlich ertappt werden, sollen sie an den Pranger gestellt und dann des Landes verwiesen werden. Grundobrigkeiten, die ihren Knechten und Dirnen Unzucht gestatten, sollen selbst bestraft werden.
Entstehungszeitraum:22.09.1567
Stufe:Einzelstück (Aktenstück, Bild, Karte, Urkunde)

Angaben zum Kontext

Archivalienart:Patent

Angaben zu Inhalt und Struktur

Aussteller:Erzherzog Karl von Innerösterreich
Empfänger/Vertragspartner:alle Untertanen in den Fürstentümern Steyr und Kärnten
Ort:Graz
Sprache:Deutsch
Siegel:Oblatensiegel
Beschreibstoff:Papier

Angaben zur Benutzung

Reproduktion vorhanden:Nicht vorhanden

Weitere Bemerkungen

Bemerkungen:gedruckt
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1597
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=3234519
 

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