AT-OeStA/FHKA SUS RA 116.4 Wolf von Gemingen verwahrt sich dagegen, dass er verpflichtet sei, das von seinem Ahnherrn von Eberhard Grafen von Württemberg vor ungefähr 50 Jahren gegen Wiederkauf um 7.500 fl. gekaufte Städtlein Gartach mit den zwei Dörfern Niederhofen und Stetten nunmehr Ferdinand I

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/FHKA SUS RA 116.4
Titel:Wolf von Gemingen verwahrt sich dagegen, dass er verpflichtet sei, das von seinem Ahnherrn von Eberhard Grafen von Württemberg vor ungefähr 50 Jahren gegen Wiederkauf um 7.500 fl. gekaufte Städtlein Gartach mit den zwei Dörfern Niederhofen und Stetten nunmehr Ferdinand I. zur Wiedereinlösung zu geben, weil dieser Vorbehalt ein persönlicher war; regt einen Vergleich an
Entstehungszeitraum:1525
Stufe:Einzelstück (Aktenstück, Bild, Karte, Urkunde)
Frühere Signaturen:18.467

Angaben zum Umfang

Umfang:Fol. 6-7

Angaben zur Benutzung

Reproduktion vorhanden:Nicht vorhanden
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1555
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=3230140
 

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