AT-OeStA/HHStA StK Patente 3-89 Kaiser Maximilian II. ordnet an, dass im Sommer um sechs Uhr früh und im Winter um sieben Uhr früh in Wien die Sturmglocken und anderswo andere Glocken eine viertel Stunde lang geläutet werden und dass beim Läuten der Kirchenglocken ("Türckhengeleut") alle arbeitend

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/HHStA StK Patente 3-89
Titel:Kaiser Maximilian II. ordnet an, dass im Sommer um sechs Uhr früh und im Winter um sieben Uhr früh in Wien die Sturmglocken und anderswo andere Glocken eine viertel Stunde lang geläutet werden und dass beim Läuten der Kirchenglocken ("Türckhengeleut") alle arbeitenden Menschen - Bauern, Handwerker, Bürger samt Frauen und Kindern - auf die Knie fallen, die Arbeit einstellen, Buße tun und zu Gott beten mögen; weiters werden alle weltlichen Feste - ausgenommen Hochzeiten - verboten. Dadurch solle Gott versöhnt und der Sieg gegen den Erbfeind - die Türken - erreicht werden.
Entstehungszeitraum:02.07.1566
Stufe:Einzelstück (Aktenstück, Bild, Karte, Urkunde)

Angaben zum Kontext

Archivalienart:Patent

Angaben zu Inhalt und Struktur

Aussteller:Kaiser Maximilian II.
Empfänger/Vertragspartner:alle Untertanen in Niederösterreich
Ort:Wien
Sprache:Deutsch
Siegel:Oblatensiegel abgefallen
Beschreibstoff:Papier

Angaben zur Benutzung

Reproduktion vorhanden:Nicht vorhanden

Weitere Bemerkungen

Bemerkungen:gedruckt
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1596
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=3229288
 

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