AT-OeStA/HHStA StK Patente 3-62 Kaiser Maximilian II. ordnet an, dass sich ledige Knechte nicht nur wochenweise sondern auf Jahresfrist verdingen müssen und verbietet ihnen Grunderwerb, außer durch Erbschaft. Sie sollen aber nicht wie Leibeigene oder Sklaven gehalten werden und es soll den Eltern

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/HHStA StK Patente 3-62
Titel:Kaiser Maximilian II. ordnet an, dass sich ledige Knechte nicht nur wochenweise sondern auf Jahresfrist verdingen müssen und verbietet ihnen Grunderwerb, außer durch Erbschaft. Sie sollen aber nicht wie Leibeigene oder Sklaven gehalten werden und es soll den Eltern nicht verwehrt werden, ihre Kinder in der Stadt ein Handwerk lernen zu lassen
Entstehungszeitraum:20.08.1565
Stufe:Einzelstück (Aktenstück, Bild, Karte, Urkunde)

Angaben zum Kontext

Archivalienart:Patent

Angaben zu Inhalt und Struktur

Aussteller:Kaiser Maximilian II.
Empfänger/Vertragspartner:alle Untertanen im Erzherzogtum Österreich unter der Enns
Ort:Wien
Sprache:Deutsch
Siegel:Oblatensiegel verloren
Beschreibstoff:Papier

Angaben zur Benutzung

Reproduktion vorhanden:Nicht vorhanden

Weitere Bemerkungen

Bemerkungen:gedruckt
 

Behältnisse

Anzahl:1
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1595
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=3222379
 

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