AT-OeStA/HHStA StK Patente 3-60 Erzherzog Karl ordnet an, dass alle Parteien in einem Streitfall sich zunächst an die Obrigkeit erster Instanz wenden, erst wenn ihnen dort nicht gebührend geholfen wird, sollen sie sich an die Regierung um Hilfe wenden, ihre Supplikationsschriften jedoch kurz fasse

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/HHStA StK Patente 3-60
Titel:Erzherzog Karl ordnet an, dass alle Parteien in einem Streitfall sich zunächst an die Obrigkeit erster Instanz wenden, erst wenn ihnen dort nicht gebührend geholfen wird, sollen sie sich an die Regierung um Hilfe wenden, ihre Supplikationsschriften jedoch kurz fassen und mit eigener Hand unterschreiben, wenn sie schreiben können, ansonsten sollen ihre Schreiber unterschreiben; bei Zuwiderhandeln sollen die Supplikanten bzw. ihre Schreiber bestraft werden.
Entstehungszeitraum:06.06.1565
Stufe:Einzelstück (Aktenstück, Bild, Karte, Urkunde)

Angaben zum Kontext

Archivalienart:Patent

Angaben zu Inhalt und Struktur

Aussteller:Erzherzog Karl von Innerösterreich
Empfänger/Vertragspartner:Alle Untertanen im Niederösterreichischen Fürstentum
Ort:Graz
Sprache:Deutsch
Siegel:Oblatensiegel
Beschreibstoff:Papier

Angaben zur Benutzung

Reproduktion vorhanden:Nicht vorhanden

Weitere Bemerkungen

Bemerkungen:gedruckt
 

Behältnisse

Anzahl:1
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1595
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=3222377
 

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